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Stützunterschrift - wird die Unterschrift als Bewerber gleichzeitig als Stützunterschrift gezählt?

K
Kandidat
Nov 2016 bearbeitet

Wird die Unterschrift der Bewerber für den Betriebsrat auch gleichzeitig als Stützunterschrift gezählt?

3.02208

Community-Antworten (8)

P
p.g.

07.04.2006 um 13:28 Uhr

nein. Jeder Bewerber kann sich grundsätzlich auch selbst stützen. Es ist allerdings erforderlich, dass dies eindeutig erkennbar ist.

O
Olaf0412

07.04.2006 um 13:28 Uhr

Eher nein.

Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, ob der Kandidat mit der Unterschrift seine Kandidatur bestätigt oder die Liste stützen möchte.

F
floh

07.04.2006 um 13:31 Uhr

hallo, wahlbewerber können durch ihre Unterschrift eine Liste stützen...

Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind 2 dinge...

Die Vorschlagsliste setzt sich zusammen aus einem Teil, der die Kandidatenvorschläge, und einem Teil, der die Unterzeichner des Wahlvorschlages enthält. Die Unterzeichner unterstützen den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift.... Kandidatenteil und Unterschriftenteil müsssen gegen jegliche Trennung gesichert sein. Eine Verbindung mit Büroklammer ist nicht, eine Verbindung mittels Heftmaschine ist ausreichend....

Also jeder der Kandidiert, muss zusätzlich auf dem Stützteil seine Unterschrift leisten, wenn er die Liste stützen möchte

gruß floh

K
Kandidat

07.04.2006 um 14:14 Uhr

Hallo @,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Gruß,

der Kandidat

K
Kandidat

07.04.2006 um 14:19 Uhr

Hallo nochmals,

weiß noch jemand wo das im ArBG steht?

Gruß,

der Kandidat

R
Rollie

07.04.2006 um 14:25 Uhr

Wenn, müßte es in der Wahlordnung stehen.

O
Olaf0412

07.04.2006 um 14:49 Uhr

Im Fitting, 22. Auflage zu § 14 BetrVG, Rn. 51 (Seite 308)

Gruß, Olaf

K
Kandidat

07.04.2006 um 15:02 Uhr

Vielen Dank Olaf,

ich hab den Eintrag gefunden.

Gruß,

der Kandidat

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