Stützunterschrift - wird die Unterschrift als Bewerber gleichzeitig als Stützunterschrift gezählt?
Wird die Unterschrift der Bewerber für den Betriebsrat auch gleichzeitig als Stützunterschrift gezählt?
Community-Antworten (8)
07.04.2006 um 13:28 Uhr
nein. Jeder Bewerber kann sich grundsätzlich auch selbst stützen. Es ist allerdings erforderlich, dass dies eindeutig erkennbar ist.
07.04.2006 um 13:28 Uhr
Eher nein.
Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, ob der Kandidat mit der Unterschrift seine Kandidatur bestätigt oder die Liste stützen möchte.
07.04.2006 um 13:31 Uhr
hallo, wahlbewerber können durch ihre Unterschrift eine Liste stützen...
Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind 2 dinge...
Die Vorschlagsliste setzt sich zusammen aus einem Teil, der die Kandidatenvorschläge, und einem Teil, der die Unterzeichner des Wahlvorschlages enthält. Die Unterzeichner unterstützen den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift.... Kandidatenteil und Unterschriftenteil müsssen gegen jegliche Trennung gesichert sein. Eine Verbindung mit Büroklammer ist nicht, eine Verbindung mittels Heftmaschine ist ausreichend....
Also jeder der Kandidiert, muss zusätzlich auf dem Stützteil seine Unterschrift leisten, wenn er die Liste stützen möchte
gruß floh
07.04.2006 um 14:14 Uhr
Hallo @,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Gruß,
der Kandidat
07.04.2006 um 14:19 Uhr
Hallo nochmals,
weiß noch jemand wo das im ArBG steht?
Gruß,
der Kandidat
07.04.2006 um 14:25 Uhr
Wenn, müßte es in der Wahlordnung stehen.
07.04.2006 um 14:49 Uhr
Im Fitting, 22. Auflage zu § 14 BetrVG, Rn. 51 (Seite 308)
Gruß, Olaf
07.04.2006 um 15:02 Uhr
Vielen Dank Olaf,
ich hab den Eintrag gefunden.
Gruß,
der Kandidat
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