BR-Wahl ungültig? Ersatzmitglied zu BR-Sitzungen einladen?
Ich bin zum Ersatzmitglied (es gibt nur 1 Ersatzmitglied) gewählt worden, das BR-Gremium sagt jetzt, das ich immer zur BR-Sitzung eingeladen würde, da 1 ordentliches Mitglied in 12 Monaten in den Ruhestand geht und ich deshalb darauf vorbereitet werde. Welche Konsequenzen kann ich daraus bekommen (Kündigungsschutz - Kündigung durch Arbeitgeber) bzw. wie verhält sich die Teilnahme aus rechtlicher Sicht? Die Wahl wurde nicht geheim durchgeführt (keine Wahlkabine oder ähnliches); ist die Wahl überhaupt gültig?
Community-Antworten (3)
18.05.2018 um 10:39 Uhr
Ich kann zwar die Argumentation des BRs durchaus nachvollziehen, warum sie dich dabei haben wollen, richtig wird es deshalb aber trotzdem nicht. Wenn alles anderen BR-Mitglieder anwesend sind, bist du KEIN Mitglied des Gremiums. Somit nimmst du als Dritte Person teil, was nicht sein darf. Dürfte sich als schwierig erweisen jedesmal einen Grund zu finden, dich als externen Berater für jeden Punkt anzuführen. Kündigungsschutz genießt du aufgrund deiner Teilnahme als zusätzliches Ersatzmitglied nicht (wenn alle anderen anwesend sind). Ich sehe noch ein Problem, zumindest wenn das nicht mit eurem AG abgeklärt ist. Du verlässt deinen Arbeitsplatz ohne die Legitiamtion "BR-Arbeit". Ich denke, dass einige AG das nicht so gerne sehen.
Eine Wahl, auch die BR-Wahl muss geheim sein. Der Wahlvorstand hat dafür sorge zu tragen, dass jeder Wähler seine Stimme geheim abgeben kann. Das muss nicht unbedingt eine gesonderte Kabine sein, insofern müsste man sich sicherlich die Gegebenheiten vor Ort genauer anschauen. Wir haben z.B. ein Büro dafür genommen, und jeden nur einzelnd reingelassen, okay auch eine Art Kabine, wenn ich die Größe des Büros bedenke.
Für die Anfechtung einer BR-Wahl gibt es aber durchaus einige Hürden. Vor allem muss diese innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Also einfach etwas warten und nächstes Mal besser machen.
18.05.2018 um 13:30 Uhr
Da hier eine Unwirksamkeit dieser Wahl nicht unwahrscheinlich ist, könnte die Zweiwochenfrist unbeachtlich sein.
18.05.2018 um 14:23 Uhr
Zitat Mutzel : Die Wahl wurde nicht geheim durchgeführt (keine Wahlkabine oder ähnliches); ist die Wahl überhaupt gültig?
Hast Du denn für Deine Behauptung, dass die Wahl nicht geheim durchgeführt wurde, belastbare Fakten ? Zum Beispiel : Stimmzettel wurden angekreuzt und Anwesende konnten dabei zusehen ?
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