Erstellt am 07.04.2006 um 08:41 Uhr von Tom
Hallo Mike,
wenn Ihr in der Regel zwischen 21 und 50 wahlber. AN seid, wählt Ihr nach BetrVG §9 drei BRMitglieder!
So steht das auch sicher im Wahlausschreiben!?
Die Info mit dem Nichtstattfinden der Wahl, wenn nicht 6 Kandidaten mindestens, ist Blödsinn! Diese Info beruht sicher auf einem Misverständnis oder der fehlerhaften Interpretation der WO BetrVG! Dort steht in §6, daß ein Wahlvorschlag doppelt so viele Bewerber haben SOLL, wie BRMitglieder zu wählen sind!
Da Ihr 3 BRs wählen könnt, sollten auch mindestens 3 kandidieren! Je mehr, desto spannender! Und Ersatzmitglieder gäbs dann auch!