Vereinfachtes oder Normales Wahlverfahren?
In unserem Betrieb sind 35 wahlberechtigte Arbeitnehmer, muss in unserem Fall im vereinfachten Verfahren gewählt werden oder ist auch eine Wahl nach dem normalen Verfahren möglich? Vielen Dank für die Antwort. Grüße Marko
Community-Antworten (1)
07.04.2006 um 00:40 Uhr
Zwingend vereinfachtes Wahlverfahren.
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