Guten Morgen...

bin das erstemal im WV...jetzt haben wir das Problem das wir immer von einer Personenwahl ausgegangen ( Betrieb unter 50 Personen) ...der alte BR teilte uns jetzt aber mit, dass sie eine 2. Liste einreichen werden, weil sie mit den Kandidaten auf der ersten Liste ( Liste mit 6 Personen) nicht einverstanden sind.....Ist es somit dann gleich eine Listenwahl, oder muss sich der WV genau an das "Gesetz" halten und bei einem Betrieb unter 50 Personen die Personenwahl durchführen bzw. vereinfachtes Wahlverfahren ?Gibt es dort irgendein Gesetzestext..?? Was ist eigentlich der Unterschied zw. normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren??

2. desweiteren habe ich mich schlau gemacht, dass ein Kandidat sich ja in mehren Listen eintragen kann und bis 3 Tage nach Ablauf der Sperrfrist ( Wahlvorschläge) entscheiden kann, in welche Liste er bleiben will...???...bin ich da richtig informiert ??

3. darf der Listenvertreter ( 1 Person auf der Waählerliste) die Liste einfach einziehen???, oder bleibt die alte Liste hängen und jeder kann eine eigene Liste eröffnen ???..

Fragen über Fragen,....ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr einem Laien helfen könntet ...Dank im vorraus