Wie kann man eine BR Wahl anfechten?
Hallo Forum
Wir hatten am 04.04.06 unsere Wahlen, meine wenigkeit war im WV und wurde nun auch in den BR gewählt. Um dem gemaule vorzubeugen habe ich bei der Stimmenauszählung nur meine Arbeit als Schriftführer getätigt und KEINEN Stimmzettel in die Hand genommen. Nun gibt es einige Mitarbeiter die mit der Wahl nicht einverstanden sind und uns Betrug unterstellen, da ich im WV tätig bin. Mir ist klar, das sie dagegen nichts bewirken können. Unser jetztige Betriebrat hat die Mitarbeiter auch darüber aufgeklährt, das mein Verhalten völlig korrekt war. Mann erhähl dan nur die Antwort " Du kannst viel erzählen, Ich war ja bei der Stimmenauszählung nicht dabei" Worauf hin ich antworte " Warum nicht, die Auszählung war öffentlich wie im Wahlausschreiben beschrieben. Aber die ÜBERSCHLAUEN Mitarbeiter glauben das alles nicht und wollen trotz alle dem versuchen dagegen anzugehn, wovon der WV Sie ja nicht abhalten kann. Nun zu meiner Frage: Wie ist die genaue vorgehensweise bei dieser Sache?? Muss der Einspruch an den WV geben und von diesem alle weiteren Schritte mit dem Arbeitsgericht eingeleitet werden?? Oder müssen die Mitarbeiter dies selber übernehmen?? Währe prima, wenn Ihr mir auf meine Frage eine Antwort geben könntet.
Liebe Grüße Cara Mia
Community-Antworten (6)
06.04.2006 um 18:37 Uhr
hallo Cara Mia, der Wahlvorstand braucht in dieser Situation meiner Meinung nach überhaupt nicht`s tun. Wenn manche Mitarbeiter glauben, dass was nicht mit rechten Dingen zuge- gangen ist, steht es ihnen frei, die Wahl anfechten. Dazu haben sie 2 Wochen Zeit ab Aushang des Wahlergebnisses, müssen mindestens 3 gleichgesinnte Arbeitnehmer sein, und selber einen Rechts- anwalt aufsuchen, der dann alles einleitet. Tip an euch: Korrekte Wahlunterlagen sind unerlässlich, vor allem in so einem Fall. Gruss Mona-Lisa
06.04.2006 um 18:58 Uhr
Ich würde mich der Frau mit dem eingefrorenen Lächeln anschliessen. Was aber ganz wichtig ist das Korrekte Wahlunterlagen vorhanden sind.
06.04.2006 um 19:26 Uhr
@DocPille, nix eingefroren! Der Louvre erstrahlt allein durch mein geheimnisvolles Lächeln! Gruss Mona-Lisa
06.04.2006 um 19:44 Uhr
Ich denke schon, das meine Wahlunterlagen Ordnungsgemäß geführt worden. Ich gehöhre dem WV das erste mal an und habe die Unterlagen nach bestem Wissen un Gewissen geführt. Gibt das Arbeitsgerich dem Einspruch den überhabt eine Chanse dazu???
Sorry, wegen der vielen Fragen, aber ich habe so etwas noch nie erlebt. Am meisten Ärgert mich halt, das während die Wählerliste am Betriebüblichen Informationsbrett hing sich keiner darüber aufgeregt hat, das ich darauf stehe.
Gruß Cara Mia
06.04.2006 um 19:53 Uhr
so wie du die Sache beschreibst, glaube ich nicht. Aber hier entscheidet dann der Arbeitsrichter, und ich glaube nicht, das den interessiert, was ich hier gesagt habe. Warte doch einfach ab. Gruss Mona-Lisa
07.04.2006 um 11:27 Uhr
Mach Dich nicht verrückt! Cara Mia!
Mona-Lisa hat ganz Recht. Der Arbeitsrichter hat das letzte Wort. Und es ist nichts ungewöhnliches daran, dass sich ein Wahlvorstand komplett aus "alt"-BR-Mitgliedern zusammensetzt, die auch nach der WAhl wieder im BR vertreten sind. Von daher - keine Bange. Wenn Du die Wahl zum ersten Mal durchgeführt hast bekommst Du sogar noch einen Bonus! Man kann nicht alles wissen, schon gar nicht beim "ersten Mal". Von daher gibt es schon mal die Voraussetzung des Arbeitsgerichtes, dass die Fehler, die Du vielleicht gemacht haben könntest, das Wahlergebnis ENTSCHEIDEND beeinflusst haben. Dann erst würde das AG dem Antrag der Meckerer stattgeben und es würde Neuwahlen anordnen. Lediglich die Massgabe, dass die Dir misstrauen, reicht nicht als Anfechtungsgrund aus. Das sieht das AG dann anhand Deines Wahlordners!
Benno
Urteil: Bundesarbeitsgericht, 19. November 2003, 7 ABR 24/03
Hier ist der Link, der Dir weiterhelfen wird, damit Du wieder ruhig schlafen kannst: (musst halt nur das 3xW vorsetzen)
br-wahl.verdi.de/rechtsprechung/data/keine_nichtigkeit_bei_vielzahl_einzelverstössen.pdf
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