Erstellt am 06.04.2006 um 13:25 Uhr von Olaf0412
2 Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Erstellt am 06.04.2006 um 13:32 Uhr von Fayence
@ undertaker7
Falls es um die nicht erfolgte fremdsprachige Wahlaufklärung geht, fänd ich diesen Anfechtungsgrund wirklich gut!
Erstellt am 06.04.2006 um 13:49 Uhr von undertaker7
ja genau aus diesem grund.