Erstellt am 06.04.2006 um 14:48 Uhr von norbert
die Wahlniederschrift wird nicht veröffentlicht. Nachdem das Wahlergebnis feststeht - also Annahme oder Ablehnung der Bewerber- ist es bekannt zu machen (§ 18WO)
Erstellt am 06.04.2006 um 15:30 Uhr von simone
Dann verstehe ich aber nicht, warum der Arbeitgeber eine Durchschrift der Wahlniederschrift bekommt, die Wähler aber nicht!!
Erstellt am 06.04.2006 um 15:52 Uhr von Mona-Lisa
@norbert,
... ob der Wahlvorstand neben der zwingend vorgeschriebenen Bekanntmachung der gewählten BR - Mitglieder auch eine Abschrift der Wahlniederschrift aushängt, steht in seinem Ermessen ..... § 18 Rn. 3 WO
@simone,
Sobald die Namen der BR-Mitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Je eine Abschrift der Wahlniederschrift ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertreteten Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden. § 18 WO
Gruss Mona-Lisa