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Aushängen der Wahlniederschrift vor Ablauf der Frist erlaubt?

S
simone
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, darf der Wahlvorstand statt einer Bekanntgabe der Gewählten die Wahlniederschrift aushängen inklusive der erhaltenen Stimmen? Man kann ja noch schlecht schreiben die Gewählten, wenn die noch 3 Tage Zeit haben zum Überlegen, ob sie die Wahl annehmen

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Community-Antworten (3)

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norbert

06.04.2006 um 16:48 Uhr

die Wahlniederschrift wird nicht veröffentlicht. Nachdem das Wahlergebnis feststeht - also Annahme oder Ablehnung der Bewerber- ist es bekannt zu machen (§ 18WO)

S
simone

06.04.2006 um 17:30 Uhr

Dann verstehe ich aber nicht, warum der Arbeitgeber eine Durchschrift der Wahlniederschrift bekommt, die Wähler aber nicht!!

M
Mona-Lisa

06.04.2006 um 17:52 Uhr

@norbert, ... ob der Wahlvorstand neben der zwingend vorgeschriebenen Bekanntmachung der gewählten BR - Mitglieder auch eine Abschrift der Wahlniederschrift aushängt, steht in seinem Ermessen ..... § 18 Rn. 3 WO

@simone, Sobald die Namen der BR-Mitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Je eine Abschrift der Wahlniederschrift ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertreteten Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden. § 18 WO Gruss Mona-Lisa

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