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40 Personen auf 400 Euro Basis stehen nicht auf der Wählerliste. Ist das ok?

S
Sly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in meinem Betrieb finden Anfang Mai Betriebsratwahlen statt. Die Ausschreibung und die Wählerliste hängen aus. Ab April und zum ersten Mai haben insgesamt ca. 40 Personen auf 400 Euro Basis bei uns angefangen ( Vertragslaufzeit ist 1 Jahr ) zu arbeiten. Meine Frage ist nun ob diese nicht auch wahlberechtigt sind? Sie stehen nicht auf der Wählerliste. MfG...

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Community-Antworten (3)

N
Neugier

05.04.2006 um 21:35 Uhr

Laut Wahlordnung sind diese nicht Wahlberechtigt da sie noch kein halbes Jahr dem Betrieb angehören.

D
DocPille

05.04.2006 um 21:39 Uhr

Wow...........

K
Kölner

05.04.2006 um 21:48 Uhr

Wie sage ich es jetzt ein wenig neutraler...hmmmm... @Neugier Das ist natürlich Quatsch, ne! Die gehören natürlich alle auf die Wählerliste! Das sind AN im Sinne des BetrVG und des TzBfG. Alle sind wahlberechtigt, besitzen aber kein passives Wahlrecht!

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