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Reicht der Aushang des Wahlschreibens aus?

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Lotzie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo... Ich hätte gern gewußt, ob der Wahlvorstand generell alle Betriebsangehörigen eine schriftliche Information zu der Betriebsratswahl nach Hause schicken muß oder es ihnen freisteht, dieses zu tun. Reicht der Aushang des Wahlschreibens aus? Und wo steht geschrieben, das man Offizielle Aushänge lesen muß? MfG Lotzie

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Community-Antworten (12)

M
Mona-Lisa

05.04.2006 um 19:04 Uhr

hallo Lotzie, der Wahlvorstand muss keine schriftliche Information zur BR-Wahl nach Hause schicken. Er muss es nicht mal bei den Briefwahlen machen.

Es steht mit Sicherheit nirgends, dass man offizielle Aushänge lesen muss! Es liegt doch im Interesse jedes einzelnen Mitarbeiter, ob er sich informieren will oder nicht. Wenn er es nicht tut, ist es sein Problem. Das "schwarze Brett", wie es im allgemeinen genannt wird, ist an einem, oder mehreren Stellen in der Firma angebracht, die von den Mitarbeitern stark frequentiert wird, z.B. vor der Kantine, oder in der Nähe der Stempeluhren. Damit ist dem Gesetz genüge getan. Gruss Mona-Lisa

F
Fayence

05.04.2006 um 19:14 Uhr

Alternativ könnte man sich offizielle Aushänge auch vorlesen lassen...

M
Mona-Lisa

05.04.2006 um 20:02 Uhr

als Morgenandacht .........

F
Fayence

05.04.2006 um 20:08 Uhr

Ich stehe eher auf Nachtgebete ;-))

K
Kölner

05.04.2006 um 21:01 Uhr

@Fayence, Mona-Lisa Verfolgt man Eure Schreibaktivitäten in der Summe mal genauer, wäre es ja doch eher umgekehrt. Fayence: eher Laudes! Mona-Lisa: eher Komplet!

Soll ich eine Kerze aufstellen gehen? In DEM Wahrzeichen von Köln?

F
Fayence

05.04.2006 um 21:21 Uhr

Lieber Kölner, wenn Du Dich da mal nicht komplet vertust. ;-)

Nachtgebete kann man sich übrigens auch als "Hörspiel" im Netz runter laden, denn so ein gesprochenes Wort hat auch was. Nicht wahr?

Meine Kerze hätte ich übrigens lieber in Sankt Gereon oder Sankt Aposteln. Den Dom mag ich nicht so sehr.

M
Mona-Lisa

05.04.2006 um 21:45 Uhr

@Kölner, hilft dieses Licht auch, wenn man was nicht findet?

D
DocPille

05.04.2006 um 21:47 Uhr

St,Augustin wäre da glaube ich näher

K
Kölner

05.04.2006 um 21:54 Uhr

@Fayence Meine "Hörspiele" liegen auch in echt eher woanders...

@Mona-Lisa Mit dem Suchen/Finden und einem Gebet ist das so eine Sache. Die Gebete in der Abtei von Himmerod lassen da manchmal - nach einer Kerzenaufstellung - Dinge zu, die oft ungewollt sind.

@DocPille St.Augustin? - Ich suche!

F
Fayence

05.04.2006 um 21:59 Uhr

Mensch, DocPille, Sankt Gereon und Sankt Aposteln sind Kirchen in Köln.

Den Fußweg nach St. Augustin möchte ich Kölner dann doch nicht antun. Verdient hätte er´s ja! ;-)

Ob der letzten Bemerkung möchte ich jetzt aber nicht gleich wieder von Dir gerügt werden. Wie war Eure Wahl?

M
Mona-Lisa

05.04.2006 um 23:08 Uhr

@Fayence, DocPille und Kölner, ihr seid unmöglich! Schämt euch, aber sofort! Lotzie weiss gar nicht, was ihm geschieht!

A
Angi1

06.04.2006 um 14:43 Uhr

Hallo Lotzie,

im Fitting steht zu § 24 WO Der Wahlvorstand muß bei den zumindest überwiegend außerhalb des Betriebs tätigen Beschäftigten prüfen, ob sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erhalten, dass sie auch aktiv ins Wahlgeschehen eingreifen können; andernfalls muß er ihnen das Wahlausschreiben vorab aushändigen oder übersenden (LAG Baden Württemberg Aib 91,276). Ein Verstoß gegen die Übersendungspflicht nach Abs. 2 kann die Wahl anfechtbar machen (so zu § 19 Abs. 2,3 WO BAG 20.2.91 aaO).

Wir haben auch unseren Mitarbeitern in Elternzeit sowie Langzeitkranken und einem im Kündigungsschutzverfahren befindlichen MA das Wahlausschreiben zukommen lassen. Da diese MA auch das passive Wahlrecht haben, müssen sie von der Wahl ansich rechtzeitig informiert werden.

MfG Angi1

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