Im Wahlauschreiben unserer anstehenden BR-Wahl heisst es, Vorschlagslisten sind 'beim' Wahlvorstand, dann 'Adresse' bis Datum und Uhrzeit einzureichen. Da aber zum Abgabezeitpunkt der Wahlvorstand an seinem Dienstsitz nicht anwesend sein wird z.B. für die Empfangsquittung, wie ist hier zu verfahren. Heisst 'beim' Wahlvorstand bei einem Mitglied des Vorstandes oder an der Adresse des WV? Ist zum Bsp. ein stellv. WV-Mitglied ebenso zum Empfang berechtigt?