Erstellt am 05.04.2006 um 15:22 Uhr von Mona-Lisa
hallo matzeffm,
Der Wahlvorstand besteht ja aus mehreren Personen, nicht nur der Vorsitzende kann die Unterlagen entgegennehmen, auch die anderen Wahlvorstandsmitglieder sind genau so dazu berechtigt.
Wichtig ist nur, dass bis zum Abgabezeitpunkt auch 1 Mitglied bei der angegeben Betriebsadresse des Wahlvorstand`s auch anwesend ist.
Bei der Abgabe wird die Vorschlagsliste ja nicht kontrolliert. Mit der Empfangsquittung wird nur der Eingang mit Datum und Uhrzeit bestätigt.
Gruss Mona-Lisa