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Eingangszeitpunkt und Ort der Wahlvorschlagslisten?

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matzeffm
Nov 2016 bearbeitet

Im Wahlauschreiben unserer anstehenden BR-Wahl heisst es, Vorschlagslisten sind 'beim' Wahlvorstand, dann 'Adresse' bis Datum und Uhrzeit einzureichen. Da aber zum Abgabezeitpunkt der Wahlvorstand an seinem Dienstsitz nicht anwesend sein wird z.B. für die Empfangsquittung, wie ist hier zu verfahren. Heisst 'beim' Wahlvorstand bei einem Mitglied des Vorstandes oder an der Adresse des WV? Ist zum Bsp. ein stellv. WV-Mitglied ebenso zum Empfang berechtigt?

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

05.04.2006 um 17:22 Uhr

hallo matzeffm, Der Wahlvorstand besteht ja aus mehreren Personen, nicht nur der Vorsitzende kann die Unterlagen entgegennehmen, auch die anderen Wahlvorstandsmitglieder sind genau so dazu berechtigt. Wichtig ist nur, dass bis zum Abgabezeitpunkt auch 1 Mitglied bei der angegeben Betriebsadresse des Wahlvorstand`s auch anwesend ist. Bei der Abgabe wird die Vorschlagsliste ja nicht kontrolliert. Mit der Empfangsquittung wird nur der Eingang mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Gruss Mona-Lisa

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