betriebsratswahl.deSeminare

Minderheitengeschlecht - nachrücken bei weniger Stimmen?

W
wieso
Jan 2021 bearbeitet

Hallo,

es wurde gewählt. Personenwahl, 3-er Gremium.

Das Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit einem Sitz berücksichtigt werden. Eine Frau hat es auch direkt in den BR geschafft.

Nun erwägt die direkt gewählte Frau, die Wahl nicht anzunehmen.

1.Ersatzmitglied ist ein Mann 2.Erstazmitglied ist eine Frau

"Überholt" die Frau das 1.Ersatzmitglied auf Grund der Tatsache, dass das Minderheitengeschlecht im BR verteten sein muss?

Wäre dankbar für eine Info.

VG wieso

77304

Community-Antworten (4)

H
hansimglueck

16.05.2018 um 11:03 Uhr

Ja, sie überholt. Die Quote muss erfüllt werden.

C
celestro

16.05.2018 um 11:49 Uhr

"Das Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit einem Sitz berücksichtigt werden."

Du gibst Dir die Antwort doch eigentlich schon selbst, oder nicht ?

W
wieso

16.05.2018 um 12:01 Uhr

ja, wäre es ja, wenn die direkt gewählte Frau nicht ablehnen würde. Für mich war es eben nicht klar, dass jemand "überholen" kann.

Aber Danke für die Antworten

P
Pjöööng

16.05.2018 um 13:39 Uhr

Wenn die Wahl nicht angenommen wird, dann wird das WQahlergebnis so ermittelt als hätte diese Wahlbewerberin gar nicht kandidiert und das Wahlergebnis ist neu zu ermitteln.

Somit geht der erste zu vergebende Platz an die Frau mit den fünftmeisten Stimmen.

Ihre Antwort