Kontrolle Briefwahl - wer kontrolliert den Wahlvorstand?
Kann man vom Wahlvorstand verlangen wenn der AG die Kosten dazu trägt, das dem Wähler den Eingang der Wahlunterlagen schriftlicht bestätigt wird. Entschuldigung mein Mißtrauen! Vor 4 Jahren sind wir als Neulinge bei der BR-Wahl extrem "verarscht" worden. Wir sind selten in unserem Stammwerk, da im Aussendienst. Unser Wahlvorstandsmitglied ist schwer erkrankt! Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit bin zugegebener Maßen extrem mißtrauisch. Wir haben über 500 wahlberechtigte Aussendienstler, die meisten sind alle 3 Jahre im Stammwerk So überprüft eigentlich sonst niemand den Eingang der Briefe außer der WV. Wir hatten in der Vergangenheit eine Wahlbeteiligung von unter 50 %.
Community-Antworten (5)
05.04.2006 um 11:50 Uhr
Verlangen kann man das nicht, die gesetzliche Grundlage fehlt! Ob der AG zahlen muß, wenn der WV es trotzdem tut, bezweifel ich! Wie wär ein Einschreiben auf eigene Kosten?
05.04.2006 um 12:01 Uhr
Danke Tom
Zum besseren Verständnis. Der Arbeitgeber würde die Mehrkosten übernehmen! Wie kann ich den WV dazu bewegen? Gibt es dazu gar keine
gesetzliche Grundlage?
05.04.2006 um 12:28 Uhr
Zumindest ist mir keine bekannt; maßgebliche gesetzliche Grundlage hinsichtlich des Umgangs mit Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ist die Wahlordnung. Da ist Dein/Euer Anliegen nicht geregelt (§§24 - 26 Wahlordnung BetrVG). Aber warte mal noch mehr Antworten ab; erstaunlich, was hier manchmal noch so von alten Hasen gepostet wird ...
05.04.2006 um 12:57 Uhr
Noch was: Die Eingangsfrist endet unmittelbar vor Abschluß der Stimmabgabe (§26 WO); auch ein Eingang kurz vor "Schließung des Wahllokals" ist also fristgerecht! Postlaiufzeiten beachtend würde die Bestätigung des Eingangs Euch doch nichts bringen?! Zumal nicht fristgerecht eingereichte Umschläge noch einige Zeit mit entsprechendem Vermerk aufzubewahren sind (§26 WO). Bei von Euch befürchteten massiven Verstößen gegen das Wahlrecht habt Ihr nach erfolgter Wahl (besser aber auch nach Rechtsberatung!) noch die Möglichkeit §19 BetrVG!
05.04.2006 um 13:33 Uhr
Den Wahlvorstand selbst kann man nicht reinkontrollieren. Aber man kann ihm Feuer unterm Hintern machen, indem man diese Vorgehensweise ankündigt:
Die Wahlakten sind ja nach der Wahl dem neuen Betriebsrat zu übergeben.
Ahand der Akten ist erkennbar, wessen Stimme nicht zurückkam:
- Der WV muss wenigstens eintragen, wer Briefwahl beantragt hat
- Bei den angekommenen muss ja aufbewahrt werden die persönliche Erklärung zur Ausfüllung, oder der (ungeöffnete!) zu spät gekommene Umschlag - mit Absenderadresse) .
Also kann der Betriebsrat die Differenz (=Wahlbriefe die nicht zurückkamen) feststellen.
Dann sollte der Betriebsrat diesen Leuten mitteilen,
- dass die ihre Stimme nicht zurückkam.
- Sie darauf hinweisen, dass sie sich bitte melden möchten, wenn sie glauben, die Unterlagen abgeschickt zu haben
- Sie das Schreiben ignorieren sollen, wenn sie bewußt vom demokratischen Recht der Nicht-Teilnahme Gebrauch gemacht haben.
Schon werden sich die Leute melden, wo irgendwas krumm lief...
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