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Vorschlagsliste -ab wann muss die ausgehängt werden?

S
Shadow
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Morgen, der Wahlausschuß in unserem Unternehmen beabsichtigt, die Vorschlagsliste erst dann auszuhängen, wenn die Frist abgelaufen ist. Muss diese Liste nicht vom ersten Kandidaten an öffentlich aushängen? (Sorry für die Formulierung, ist noch so früh....) Vielen Dank im voraus für Eure nette Hilfe, Eure Shadow

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Community-Antworten (7)

F
Fayence

05.04.2006 um 09:50 Uhr

Guten Morgen zurück.

Shadow, könntest Du Deine Frage in ca. 1-2 Stunden noch einmal wiederholen? Ich verstehe diese nämlich noch nicht einmal, aber vielleicht ist es auch für mich noch zu früh. Oder ist hier schon jemand ausgeschlafen und kann mit einer Antwort aushelfen?

Gruß Fayence

W
Widder

05.04.2006 um 10:38 Uhr

Hallo Shadow,

findet bei euch eine Personen- oder Listenwahl statt ?

S
Shadow

05.04.2006 um 11:24 Uhr

Meine Frage zum Thema Vorschlagsliste ist so gemeint: Es soll nach Aussage des Wahlausschußes erst dann möglich sein zu sehen wer kandidiert, wenn keine weiteren Kandidaten mehr vorgeschlagen werden können.

B
Biggi

05.04.2006 um 11:48 Uhr

Hallo Shadow bei einer Wahl kann jeder Mitarbeiter eine Vorschlagsliste ausfüllen, auf der schreiben sich Leute ein die für den Betriebsrat kandidieren wollen. Es kann nur eine Liste geben, dann gibt es Personenwahl, es ist aber auch möglich, dass mehrere Leute eine Liste haben auf der Personen drauf stehen die sich aufstellen lassen wollen dann gibt es Listenwahl. Es gibt bei einer Wahl eine Abgabefrist für diese Listen. diese Listen werden beim Wahlvorstand abgegeben. Nach dieser Abgabefrist werden die Wahlvorschläge vom Wahlvorstand ausgehängt damit jeder Mitarbeiter sehen kann wer sich zur Wahl stellt . Wer sich zur Wahl stellt und sich auf welche Liste schreibt ist Sache der Mitarbeiter nicht des Wahlvorstands.
Ich vermute mal falls ich ausgeschlafen habe. dass du diesen Abgabetermin meinst. Es ist also in Ordnung wenn die Kandidaten erst nach dieser Frist im Betrieb vom Wahlvorstand veröffentlicht werden. Ich hoffe deine Frage beantwortet zu haben und wünsche dir noch einen schönen Tag. Gruß Biggi

F
Fayence

05.04.2006 um 19:30 Uhr

Hallo Biggi, Vorsicht Falle! Eine Listenwahl ist nur im normalen Wahlverfahren möglich. Und wenn ich mich recht erinnere, wird bei Shadow im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.

Shadow, sag doch noch mal was!

Gruß Fayence

S
Shadow

06.04.2006 um 09:00 Uhr

Guten Morgen, Fayence, guten Morgen Biggi, es tut mir wirklich sehr leid, aber ich kam gestern einfach nicht mehr ins Forum rein (techn. Probleme). Es ist wie verhext, habe öfter dieses Problem! Aber noch mal zum Sachverhalt: es soll im normalen Wahlverfahren gewählt werden. Wer kandidieren möchte, soll zum Wahlausschuß gehen und sich melden und wenn die Frist für die Vorschläge abgelaufen ist, will der Wahlausschuß dann die Vorschlagsliste aushängen. Von Listenwahl hat unser Wahlausschuß noch nie gehört und das verstehen die auch nicht. Sie haben wohl vor, alle vorgeschlagenen Kandidaten auf eine (!) Liste zu schreiben und dann eine Personenwahl durchführen zu lassen. Bei uns werden drei BR-Mitglieder gewählt. Vielen herzlichen Dank für Eure liebe Hilfe!

F
Fayence

06.04.2006 um 10:34 Uhr

Guten Morgen Shadow, Deine eigentliche Frage ist ja bereits von Biggi beantwortet = Bekanntgabe Wahlvorschlag erst nach Ablauf Einreichungsfrist.

Beim Rest habe ich meine Augen ganz schnell zu gemacht -von wegen Kandidaten melden sich beim Wahlvorstand und so- . Dass dieser Ablauf so nicht korrekt ist, hast Du im Forum wohl schon mitbekommen.

Gruß Fayence

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