Erstellt am 04.04.2006 um 09:06 Uhr von rainerzwo
ich vermute mal, dass hier nicht "übersehen", sondern mehr etwas "falsch interpretiert"/"zu unrecht als gültig" interpretiert wurde..
Könntest du das an einem Beispiel deutlich machen?
Ich würde grundsätzlich am alten Ergebnis festhalten, was gemeinsam festgestellt wurde.
Niemand kann garantieren, dass nicht im Nachhinein irgendwer böses einfach nur ein paar Kreuze zuviel oder ein paar Bemerkungen auf die alten Zettel geschrieben hat, mit dem Effekt, dass so ein Teil der Wählerstimmen ungültig wurde (vom Austausch der Zettel ganz zu schweigen).
Die alten Stimmzettel können Indiz für etwas sein, sind aber garantiert keine Grundlage mehr für eine neue (richtigere) Auszählung. Wenn es schon tausend Regeln für die Behandlung der Wahlurne gibt, dann kann es ja wohl nicht sein, dass im Nachhinein so lange ausgezählt werden kann, bis das Ergebnis stimmt.
konkreter Vorschlag: der WV setzt sich mit den Kandidaten und Beobachtern zusammen und sie diskutieren: Der Betriebsrat tritt geschlossen zurück und leitet Neuwahl ein oder alle erklären sich mit dem gemeinsam festgestellten Ergebnis zufrieden.