Erstellt am 03.04.2006 um 16:38 Uhr von rainerzwo
Dann tritt Sonderparagraph 23d) der WO in Kraft: Der WV muss die Männlichkeit und Weiblichkeit nach eigenem Ermessen testen und bewerten. Ich hoffe, ihr seid kompetent genug...
Spass beiseite: Fein, da habt ihr weniger Rechnerei!
Erstellt am 04.04.2006 um 09:24 Uhr von AO
Oooooooooh Schaaaaaade!
Ich hätte mich als unabhängiger Tester empfohlen ;-)