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Ende Amtszeit des alten BR

W
WV4Ever
Jan 2021 bearbeitet

Hallo,

wir haben bei uns vor kurzem Betriebsratswahlen gehabt. Nun läuft morgen die 3-Tages-Frist ab wo die gewählten die Wahl annehmen bzw ablehnen können. Danach würde der Wahlvorstand das amtliche Endergebnis bekanntgeben, womit ja dann auch weitere Fristen (z.B Kündigungsschutz etc) greifen.

Jetzt ist es aus Zeitgründen allerdings geplant die erste, konstituierende Sitzung eine Woche nach Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses stattfinden zu lassen (Einladung ist bereits fristgerecht erfolgt). Jetzt zu meiner Frage:

Ist der alte Betriebsrats noch so lange im Amt bis die konstituierende Sitzung stattfindet bzw. es einen Vorsitzenden gibt? Oder ist mit Bekanntgabe des amtlichen Ergebnisses schon die Amtszeit des alten zu Ende?

Sollte letzteres der Fall sein: Gibt es dann für 1 Woche keinen Betriebsrat? Kann man die Bekanntgabe ggf. um eine Woche hinasuzögern?

Gruß

73202

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

14.05.2018 um 15:35 Uhr

Die Amtszeit des neuen Betriebsrates beginnt mit dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrates. Die Amtszeit des alten Betriebsrates endet nur im Ausnahmefall mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, nämlich dann wenn der alte Betriebsrat außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde.

Ein Betriebsrat existiert nicht erst mit der Konstituierung.

H
hansimglueck

14.05.2018 um 15:39 Uhr

Die Amtszeit des alten BR endet genau 4 Jahre nach dem Beginn seiner Amtszeit. Wenn eure Wahl, Bekanntgabe und Konstituierung davor liegen, ist das gut. Der neue BR bleibt dann so lange in "Lauerstellung" , bis die Amtszeit des alten BR endet.

Die Amtszeit des alten BR verlängert sich aber nicht. Seid ihr nicht rechtzeitig fertig geworden, kann es zur betriebsratslosen Zeit kommen oder ihr habt einen BR, der aber noch nicht geschäftsfähig ist.

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