Erstellt am 03.04.2006 um 11:35 Uhr von DocPille
§21 Amtszeit des Betreibsrates.
Die neue beginnt,mit Ablauf der Amtszeit des alten BR.
Erstellt am 03.04.2006 um 12:14 Uhr von Benno_BRB
Die Amtszeit des alten BR begann mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses!
Benno
Erstellt am 03.04.2006 um 12:15 Uhr von Ramses II
Benno,
das stimmt im Allgemeinen nicht!
Erstellt am 03.04.2006 um 12:24 Uhr von DocPille
Wann läuft die Amtszeit des alten Betriebsrats ab?
Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats vier Jahre. Dies regelt § 21 BetrVG. Die Amtszeit endet damit vier Jahre nach ihrem Beginn. Wobei der Beginn der ersten Amtszeit die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Amtszeit mit der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats beginnt.
Bestand bereits ein Betriebsrat, so beginnt die neue Amtszeit mit dem Amtszeitende des vorherigen Betriebsrats. Damit bleiben Beginn und Ende der Amtszeit immer konstant. Wird zwischen den offiziellen Wahlterminen gewählt, so endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden.
Erstellt am 03.04.2006 um 12:30 Uhr von der da
danke für die schnelle antwort.
nun bin ich glücklich und zufrieden :)
Erstellt am 03.04.2006 um 16:08 Uhr von Fanny
@DocPille
Hallo, ich habe diese Frage gerade noch mit unserer Anwältin besprochen, da wir bisher auch immer denselben Termin hatten ( Übernommen vom Ur-Alt BR ) Sie hat mir aber auch gesagt, daß die Amtszeit mit der konst. Sitzung endet bzw. beginnt. Jetzt bin ich wieder etwas irritiert...
Gruß Fanny
Erstellt am 03.04.2006 um 17:36 Uhr von Ramses II
Fanny,
was macht Eure Anwältin denn hauptberuflich?
Hoffentlich etwas wovon sie Ahnung hat...
Erstellt am 03.04.2006 um 23:55 Uhr von der da
na wenn ich mir den § 21 BetrVG genau und satz für satz durchlese und mit auch noch die zeit nehme den versteh ich ihn auch so. das der alte BR vom neuem BR abgelöst wird mit der veröfentlichung des wahlergebnisses.
Erstellt am 04.04.2006 um 06:35 Uhr von Tom
Ein Mann muß tun, was er tun muß ... :-(
Aber auch bitte die Verantwortung übernehmen!!!
Erstellt am 04.04.2006 um 07:17 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
nochmal für alle die es nicht glauben,ich zitiere aus einer anderen Quelle:
Falls am Tage der Bekanntmachung der entgültigen Wahlergebnisses kein
Betriebsrat mehr besteht,so beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrat mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses,also mit Aushang im Betrieb.
Ist dagegen im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats noch nicht abgelaufen und läuft sie auch nicht zu diesem Zeitpunkt ab,so beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats am Tage nach dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats.
Erstellt am 04.04.2006 um 07:25 Uhr von Ramses II
"na wenn ich mir den § 21 BetrVG genau und satz für satz durchlese ..."
Das mit dem "Satz für Satz" glaube ich nicht! Den zweiten Halbsatz des zweiten Satzes hast Du ja wohl nicht gelesen.