Erstellt am 16.03.2023 um 14:49 Uhr von celestro
Wenn Ihr unter die 11 Kollegen fallt, muss umgehend neu gewählt werden. Besteht das Gremium dann beim nächtsten regulären Wahltermin noch nicht mindestens 12 Monate, wird er beim darauffolgenden Termin wieder gewählt.
Erstellt am 16.03.2023 um 16:17 Uhr von Enigmathika
Erstellt am 17.03.2023 um 07:37 Uhr von kainil
Wie, Ihr fallt unter die Betriebsratsgröße? Seid Ihr dann auf Grund von Kündigungen von Betriebsräten weniger als 11, oder sind in der Firma weniger als 501 Beschäftigte?
Sorry, habe nicht zu ende gelesen
Erstellt am 17.03.2023 um 08:25 Uhr von kainil
Sobald Ihr auf 10 Betriebsräte kommt, sind Neuwahlen einzuleiten.( §13 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Ihr bleibt solange im Amt, bis zur Neuwahl. § 23 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG
Erstellt am 17.03.2023 um 10:01 Uhr von celestro
"Gibt es eine Übergangszeit z.B. bis 04.2025 und dann reguläre Wahlen für eine Komplette Periode?"
Die nächsten regulären Wahlen sind 2026. Wenn ihr 09/24 unter die Marke von 11 fallt, muss umgehend neu gewählt werden. Wenn ihr dann 11/24 ein Gremium mit 11 Leuten habt, müsst Ihr 2026 wieder neu wählen, da der BR dann schon mehr als 12 Monate im Amt ist.