a.) Hinz und Kunz (also auch GBR-Mitglieder aus anderen Betrieben des gleichen Unternehmens)
b.) nur Beschäftigte des Betriebes
c.) nur Wahlberechtigte des Betriebes
So, dann bin ich ja mal auf Eure Antworten gespannt.
Schöne Grüße
Christof
1 Antwort
Antwort schreiben