GBR bestellt Wahlvorstand
Ich bin Mitglied eines GBA der versuchen möchte für mehrere Unternehmensteile Betriebsräte zu gründen. Der GBR hat ja bekanntlich das Recht einen Wahlvorstand einzusetzen (§17 BetrVG). Nun stelle ich mir die Frage, welche Personen dort eingesetzt werden können.
a.) Hinz und Kunz (also auch GBR-Mitglieder aus anderen Betrieben des gleichen Unternehmens)
b.) nur Beschäftigte des Betriebes
c.) nur Wahlberechtigte des Betriebes
So, dann bin ich ja mal auf Eure Antworten gespannt.
Schöne Grüße
Christof
Community-Antworten (1)
01.04.2006 um 00:55 Uhr
sorry, ich ziehe meine Frage zurück. Steht natürlich im §16 (1) BetrVG.
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