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GBR bestellt Wahlvorstand

C
Christof
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Mitglied eines GBA der versuchen möchte für mehrere Unternehmensteile Betriebsräte zu gründen. Der GBR hat ja bekanntlich das Recht einen Wahlvorstand einzusetzen (§17 BetrVG). Nun stelle ich mir die Frage, welche Personen dort eingesetzt werden können.

a.) Hinz und Kunz (also auch GBR-Mitglieder aus anderen Betrieben des gleichen Unternehmens)

b.) nur Beschäftigte des Betriebes

c.) nur Wahlberechtigte des Betriebes

So, dann bin ich ja mal auf Eure Antworten gespannt.

Schöne Grüße

Christof

3.28701

Community-Antworten (1)

C
Christof

01.04.2006 um 00:55 Uhr

sorry, ich ziehe meine Frage zurück. Steht natürlich im §16 (1) BetrVG.

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