Erstellt am 31.03.2006 um 21:17 Uhr von Kölner
Da bleibt die Post oder hinfahren.
Erstellt am 31.03.2006 um 21:19 Uhr von Fayence
Hallo Stella,
die Kollegin kann, wie auch in der Wahlordnung vorgesehen, ihre Kandidatur schriftlich erklären und dem "gewünschten" Listenführer separat zukommen lassen. Die Unterschrift bzgl. Einwilligung zur Kandidatur muss nicht auf der Vorschlagsliste geleistet werden.
Erstellt am 03.04.2006 um 10:59 Uhr von rainerzwo
Der WV kann auch ihre Willenserklärung per Fax annehmen. Nur wenn der Verdacht auftritt, dass irgendwie gemunkelt wird, sollte man das anzweifeln. Notfalls kann ja auch wer vom Wahlvorstand noch einmal mit der Frau telefonieren und sich mündlich bestätigen lassen, dass die das Fax geschickt hat.