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Dienstvertretung Wahlvorstand

C
CDR
Jan 2021 bearbeitet

Kann der AG vom Wahlvorstandsmitglied Dienstvertretung für seinen "Arbeitsausfall" durch die BR-Wahl verlangen? Besonders inPhasen von Personalabbau... Was sagt das Gesetz dazu?

Danke für Rückmeldungen

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

11.05.2018 um 09:39 Uhr

Die Mitglieder des Wahlvorstands (wie die des BR ) wägen selbst nach pflichtgemäßen Ermessen ab, ob die Tätigkeit im Wahlvorstand oder die berufliche Tätigkeit den Vorrang hat - nicht der Arbeitgeber. Und eine verfehlte Personalplanung ist keine Notlage. Während des Wahlgeschehens kommt es nun mal vor, dass alle drei Wahlvorstsndsmitglieder anwesend sei müssen. Da würde ich dem Ansinnen des AG also nicht so leicht nachkommt.

C
celestro

11.05.2018 um 13:04 Uhr

Wovon reden wir hier denn überhaupt ? Soll der WV die für die Wahl verwendete Stundenzahl "nacharbeiten" ? Dazu ist zu sagen, daß der WV ja gerade von der Arbeitspflicht freigestellt wird.

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