Erstellt am 31.03.2006 um 08:46 Uhr von DocPille
Hi,
die Auszählung ist öffentlich,die Wahlunterlagen sollen 4 jahre aufbewahrt werden.
Leitender Angestellter im Wahlvorstand?? Das geht ja nun überhaupt nicht.
Erstellt am 31.03.2006 um 08:50 Uhr von floh
Hallo Pralle,
im Wahlausschreiben muss drin stehen, wann und wo die Stimmenauszählung erfolgt. Alle MA können an dieser teilnehmen. Die eigentliche Auszählung erfolgt durch den WV bzw. gemeinsam mit Wahlhelfern, die vom WV bestimmt....
Wenn an mehreren Standorten gewählt wird, werden die Stimmzettel aller Wahlurnem bei der Stimmenauszählung zusammen getan.
Die Stimmenzettel werden nach der Wahl an den neuen BR übergeben und sind meines erachtens 4 Jahre aufzubewahren.
gruß
floh
Erstellt am 31.03.2006 um 10:25 Uhr von Ramses II
"Leitender Angestellter im Wahlvorstand?? Das geht ja nun überhaupt nicht."
Prinzipiell geht das schon, wäre aber sehr ungwöhnlich.
Erstellt am 31.03.2006 um 10:37 Uhr von DocPille
@RamsesII
Der WV hat aus 3 wahlberechtigten AN zu bestehen,Leitende sind doch nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 31.03.2006 um 10:39 Uhr von Norden
@ Ramses II: Nach § 16 Abs.1 BetrVG besteht der Wahlvorstand aus (mindestens) drei Wahlberechtigten. Sind leitende Angestellte wahlberechtigt?
Sorry, aber ich will auch mal recht haben... Wahrscheinlich steht was im Fitting!
Erstellt am 31.03.2006 um 10:41 Uhr von pralle99
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich will ja wirklich niemandem was unterstellen, habe ansonsten auch ein gutes Verhältniss zum Cheffe, aber auf meine diesbezügliche Frage bekam ich zur Antwort: "Es wollte ja sonst keiner machen"! Das ist witzig, weil überhaupt keiner sonst gefragt wurde ob er die Bereitschaft hätte im WV mitzuwirken!
PS.: Cheffe, also mein Vorgesetzter, steht aber auf der Wählerliste.
Erstellt am 31.03.2006 um 11:19 Uhr von Benno_BRB
Prüft doch mal die Möglichkeiten anhand der Einstufungskriterien, ob oder ob nicht leitender Angestgellter. Auch bedenken: Wo kein Kläger da kein Richter!
Die Wahlunterlgen sind dem neuen BR vom WV zu übergeben. Dieser muss die Wahlunterlagen MINDESTENS 4 Jahre aufbewahren.
§ 19 Wahlordnung
Benno
Erstellt am 31.03.2006 um 11:36 Uhr von Ramses II
Ok,
ich gebe zu dass ich den § 16(2) BetrVG falsch im Kopf hatte.
(Was aber Nordens und DocPilles Einwände noch lange nicht richtig macht...)
Erstellt am 31.03.2006 um 13:20 Uhr von Kölner
Dem Himmel sei Dank:
ES GIBT WUNDER! Ramses II hat sich geirrt und das auch zugegeben.
Dieses fred streiche ich mir an.
Erstellt am 31.03.2006 um 14:20 Uhr von Ramses II
(Nur um Norden nicht zu irritieren):
In welcher Farbe?
Erstellt am 31.03.2006 um 14:22 Uhr von Norden
Erstellt am 31.03.2006 um 14:23 Uhr von Kölner
Erstellt am 31.03.2006 um 14:28 Uhr von Norden
@ Kölner: Magenta?
Jedenfalls: Wenn Du Dich schon auf einen anderen Diskussionsbeitrag beziehst - wie hälst Du es mit den Kreuzen, die sich hinter Kandidaten mehren, um dann Wählerwille in eins summiert in die Wertung gehen? Muss sich der Wahlvorstand am Fittich halten oder kann er auch sagen, nein.
Erstellt am 31.03.2006 um 14:30 Uhr von Kölner
@Norden
Laut Ver.di-Wahlunterlagen muss der Wählerwille eindeutig zu belegen sein. Ggf. kann der WV aber auch einen Beschluss fassen...
Ich beziehe mich schon auf den richtigen fred.
Erstellt am 31.03.2006 um 23:34 Uhr von Isaak
Hallo: Zwischenfrage an alle zu diesem Thema:
Wäre es möglich, um z.B. (Personenwahl 3xBRM) kumulieren zu können, auf dem Stimmzettel 3x Kreise pro Kandidat zu platzieren ??-
Danke im voraus
Erstellt am 01.04.2006 um 07:17 Uhr von Kölner
Kumulieren und panaschieren ist nicht bei einer BR-Wahl!
Erstellt am 01.04.2006 um 10:09 Uhr von ISAAK
Danke, Kölner
hatte auch so vermutet, aber die Phantasie treibt einen in die verschiedensten Denkmodelle; mit den 3 Kreisen wären halt die beiden nächsten Stimmkreuze nicht im leeren Raum, sondern als klarer Wählerwille erkennbar.
Erstellt am 05.04.2006 um 02:27 Uhr von Norden
@ ISAAK: Schönes Denkspiel! Das stützt meine These, dass Kreuze im leeren Raum kein Wählerwille sind, so dass ein von mir besetzter Wahlvorstand, einen deratigen Stimmzettel ins Reich der ungültigen Stimmzelltel hieven könnte...
Erstellt am 05.04.2006 um 19:38 Uhr von ISAAK
@Norden
-Möglicherweise bin ich mißverstanden worden. Ich habe nie behauptet, dass ich Freund oder Feind eines Stimmverfahrens mit der Möglichkeit zum Kumulieren bin, aber
wie wäre juristisch gegen einen Stimmzettel zu argumentieren, bei dem (Personenwahl- 3er BR - 3 Stimmen) hinter jedem einzelnen Namen 3 Kästchen gedruckt sind, der natürlich durch den WV einheitlich an jeden Wähler ausgegeben werden würde.
"...ein von mir besetzter Wahlvorstand...." zeugt m.E. natürlich auch nicht unbedingt von einem reinen, klassischen Demokratieverständnis.
Gruß ISAAK