Wählbarkeit - welches Datum zählt ?
Es geht um die 6 Monate Betriebszuhörigkeit. Bis zu welchen Punkt rechnet man denn...Aushang des Wahlausschreibens oder den Wahltag,oder wann?
Gruß Sylvia
Community-Antworten (1)
31.03.2006 um 10:16 Uhr
Es zählt die Dauer der Betriebszugehörigkeit am Tag der Betriebsratswahl (§ 8 BetrVG).
Gruß, Olaf
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