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Zusammenführung von Listen

M
MM
Nov 2016 bearbeitet

Ist eine Zusammenführung von Listen auch nach der konstituierenden Sitzung noch möglich??

2.42705

Community-Antworten (5)

K
Kölner

30.03.2006 um 21:33 Uhr

Werde mal um einiges konkreter! Meinst Du im Sinne des Nachrückens von Ersatzmitgliedern?

M
MM

30.03.2006 um 21:37 Uhr

Ich meine, Liste A hat 2 Mandate und eine Nachrückerliste von 7 Mann/Frau. Liste B hat 5 Mandate und 10 "Nachrücker". Die konstituierende Sitzung ist schon gelaufen. Ich wollte wissen ob man jetzt noch beide Listen vereinen kann?

K
Kölner

30.03.2006 um 21:38 Uhr

Ne, das ist nicht vorgesehen. Vgl. § 25 BetrVG.

Es muss schön der Reihe nach gemäß den entsprechenden Listen gehen im Rahmen des Verhältniswahlrechts!

A
Abakus

31.03.2006 um 03:08 Uhr

Was heißt "auch"? Listen kann man überhaupt nicht zusammenführen.

B
Benno_BRB

31.03.2006 um 11:47 Uhr

§ 6 Abs. 6 WO!?

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