Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Kandidatin einer Liste (5.Platz) hat selber gekündigt. Ihr Kündigungstermin ist später als unser Wahltag. Müssen wir als Wahlvorstand dieses Ausscheiden öffentlich bekanntmachen? Mit freundlichem Gruß Christoph
Erstellt am 07.05.2018 um 16:48 Uhr von rsddbr Nein, müsst ihr nicht. Sie darf ja trotzdem noch gewählt werden und selbst auch wählen. Ihr solltet sogar aufpassen, dass ihr mit solcher Bekanntmachung die Wahl nicht beeinflusst.