Erstellt am 07.05.2018 um 14:31 Uhr von celestro
Erstellt am 07.05.2018 um 14:39 Uhr von Mcboy88
Erstellt am 07.05.2018 um 15:25 Uhr von Catweazle
Ich denke, wenn die Teilzeitkraft ein Abrechnungsproblem hat, muss sie sich selbst darum kümmern. Der Wahlvorstand kann nach m.M. nicht zuständig sein. Abgesehen davon wird er zum Zeitpunkt einer gerichtlichen Klärung nicht mehr existieren.