Hallo liebes Forum, Frage: Darf ein Betriebsratsmitglied am Wahltag als Wahlhelfer tätig sein? Wenn ja, welche Tätigkeiten darf er übernehmen? Vielen Dank!
Erstellt am 28.03.2006 um 18:19 Uhr von norbert Ein BR-Mitglied darf wie jeder anderer Mitarbeiter vom Wahlausschuß als Wahlhelfer ernannt werden. Für die Aufgaben ist ebenfalls der WA zuständig.