Ein Betriebsratsmitglied als Wahlhelfer - zulässig?
Hallo liebes Forum,
Frage: Darf ein Betriebsratsmitglied am Wahltag als Wahlhelfer tätig sein? Wenn ja, welche Tätigkeiten darf er übernehmen?
Vielen Dank!
Community-Antworten (1)
28.03.2006 um 20:19 Uhr
Ein BR-Mitglied darf wie jeder anderer Mitarbeiter vom Wahlausschuß als Wahlhelfer ernannt werden. Für die Aufgaben ist ebenfalls der WA zuständig.
Verwandte Themen
2 Fragen rund um Aufgabe als Wahlhelfer
ÄlterHallo Allerseits, bei uns wird demnächst der Betriebsrat gewählt. Aufgrund der Größe unseres Betriebes und großteils vollkontinuierlicher Wechselschicht geht die Wahl insgesamt durchgehend über 52
Wahlhelfer - wie werden Wahlhelfer ausgewählt?
ÄlterWie werden Wahlhelfer ausgewählt? Wann und wozu dürfen Wahlhelfer eingesetzt werden?
Stimmzettel Betriebsratswahl - wie muss der aussehen?
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage zum Aussehen des Stimmzettels. Bei uns fand die Wahl am Dienstag , den 09.05. statt. Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt. Laut WO §11 ist es ausreichend, we
Anfechtung der Wahl - Fälschungen der Wahlzettel
ÄlterBei der BR-Wahl gab es eine Liste mit Persönlichkeitswahl. Bei der öffentlichen Auszählung wurde ein Wahlhelfer erwischt wie er nachträglich ein weiteres Kreuz bei einem Wahlzettel bei seinem eigenen
Wahlhelfer - dürfen MA in der Passivphase der Altersteilzeit als Wahlhelfer fungieren?
ÄlterDürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?