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Listenführer - wer stellt den dar?

K
Karla
Nov 2016 bearbeitet

Welche Person stellt den Listenführer da?

3.26908

Community-Antworten (8)

M
Mona-Lisa

27.03.2006 um 22:00 Uhr

der, der sich als erster in die Vorschlagsliste einträgt. Mona-Lisa

K
Kölner

27.03.2006 um 22:07 Uhr

Oder der Erklärte selbige!

K
Karla

27.03.2006 um 22:09 Uhr

Kurz nachgefragt:

Vorschlagliste = Liste der zur Wahl sthenden Personen , oder Vorschlagliste= die Personen, die die Liste mit Ihrer Unterschrift unterstützen?

M
Mona-Lisa

27.03.2006 um 22:10 Uhr

hi Kölner, seit wann so sparsam mit Worten? Gruss Mona-Lisa

M
Mona-Lisa

27.03.2006 um 23:02 Uhr

hallo Karla, der, der sich als erster zur Kandidatur in die Vorschlagsliste einträgt. Mona-Lisa

RI
Ramses II

28.03.2006 um 00:29 Uhr

Mona-Lisa,

das ist doch schon wieder Quatsch!

Der Listenvertreter ist derjenige der entweder als Listenvertreter benannt wurde oder derjenige der die erste STÜTZUNTERSCHRIFT geleistet hat.

M
Mona-Lisa

28.03.2006 um 12:02 Uhr

Guten Morgen, Karla kannst alles im § 6 (4), und Abs. 11 WO (Fitting) nachlesen. Gruss Mona-Lisa

B
Benno_BRB

28.03.2006 um 13:27 Uhr

Moins!

Seid nett aufeinander!

Es ist noch kein Weiser vom Himmel gefallen und einen Weisen erkennt man auch nicht daran, dass er mit seinem Wissen um die Welt zieht und jedermann belehrt.

Also das Beamtendeutsch dieses Paragraphen sagt, dass der erste "Unterzeichner" (gemeint ist hier der "Bestätiger" des Wahlvorschlages - besseres Deutsch da verständlicher) der Listenvertreter ist, soweit kein Anderer ausdrücklich dazu bestimmt ist.

Auch ich habe damit meine Schwierigkeiten gehabt, aber mittlerweile sagte man mir das aus verschiedenen Richtungen. So auch eine Arbeitsrichterin. Der Bestätiger für die Richtigkeit des Wahlvorschlages ist die Stützer-Unterschrift.

Also auch wenn hier einige Leute leicht genervt sind: immer lieb bleiben. Niemand ist vollkommen!

Dr. Benno Niemand (|-))

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