Leitender Angestellter u. BRW ?
Frage,
Bin Abteilungsleiter und Qualitäts- Management- Beauftragter und direkt der Geschäftsführung unterstellt. Darf ich an der Betriebsratswahl teilnehmen? In § 5 Abs 3 geht das nicht klar hervor oder?
Bin als Kandidat schon aufgestellt. Jetzt kommen aber Fragen ob ich als leitender Angestellter zu sehen bin und somit von der Wahl ausgeschlossen. Im Arbeitsvertrag steht nichts drin. Wo finde ich § dazu?
Danke für Antworten
Community-Antworten (5)
27.03.2006 um 14:47 Uhr
hallo Marco, im § 18a BetrVG findest du alles, was du suchst. Gruss Mona-Lisa
27.03.2006 um 16:09 Uhr
Mona-Lisa,
wieder mal eine Antwort die mehr Verwirrung stiftet als nutzt! Man sollte sie geflissentlich ignorieren.
Marco,
bist Du denn auf der Wählerliste geführt? Falls ja, dann bist Du auch wahlberechtigt. Falls nein müsstest Du fristgerecht Einspruch gegen die Wählerliste einlegen. Sonst bist Du definitiv nicht wahlbrechtigt.
27.03.2006 um 16:29 Uhr
ohh Ramses II, ärgert`s dich immer noch? marco will wissen, ob er als Leitender Angestellter zu sehen ist. Gruss Mona-Lisa
27.03.2006 um 16:35 Uhr
Mona-Lisa,
die Frage hast Du ja immerhin schon verstanden.
Jetzt musst Du nur noch lernen, sinnvolle Antworten zu geben.
27.03.2006 um 16:53 Uhr
jawoll, oh Ramses II, ich werde mir deine Antwort zu Herzen nehmen, was immer auch "sinnvoll" heissen mag. Mit einem original Lächeln -- Mona-Lisa
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