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Ersatzmitglieder -wieviele muss es geben?

S
Stecker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir werden demnächst wählen (Personenwahl) es gibt eine liste mit 14 Kandidaten der BR wird aus 7 Mitgliedern bestehen,Frage:

wievieleErsatzmitglieder muß es geben ?

Danke Euer Stecker

2.93902

Community-Antworten (2)

A
Angi1

27.03.2006 um 11:43 Uhr

Hallo Stecker,

Ersatzmitglieder sind alle, welche nicht gewählt werden und zwar mit der Reihenfolge der Stimmenmehrheit.

Ein 1/2 Jahr Kündigungsschutz haben alle Ersatzmitglieder. Nach Teilnahme an einer Sitzung als Ersatzmitglied gibt es jeweils ein weiteres Jahr Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Teilnahme.

Sollten Mitglieder ausfallen rückt nach gleichen Verfahren das Ersatzmitglied nach.

Natürlich immer auf die Minderheitenquote achten.

MfG Angi1

C
Clemens

27.03.2006 um 15:05 Uhr

Wenn die Frage so gemeint ist: Wieviele Kandidaten müssen mindestens benannt werden? Dann lautet die Antwort: Es gibt keine Mussvorschrift. Es kann auch Listen geben, die weniger Kandidaten haben als es Betreibsratsmitglieder geben wird.

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