Erstellt am 27.03.2006 um 09:43 Uhr von Angi1
Hallo Stecker,
Ersatzmitglieder sind alle, welche nicht gewählt werden und zwar mit der Reihenfolge der Stimmenmehrheit.
Ein 1/2 Jahr Kündigungsschutz haben alle Ersatzmitglieder. Nach Teilnahme an einer Sitzung als Ersatzmitglied gibt es jeweils ein weiteres Jahr Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Teilnahme.
Sollten Mitglieder ausfallen rückt nach gleichen Verfahren das Ersatzmitglied nach.
Natürlich immer auf die Minderheitenquote achten.
MfG
Angi1
Erstellt am 27.03.2006 um 13:05 Uhr von Clemens
Wenn die Frage so gemeint ist:
Wieviele Kandidaten müssen mindestens benannt werden?
Dann lautet die Antwort:
Es gibt keine Mussvorschrift. Es kann auch Listen geben, die weniger Kandidaten haben als es Betreibsratsmitglieder geben wird.