Stützunterschriften - dürfen die vor dem Wahlausschreiben bereits gesammelt werden?
Hallo, Es steht doch nirgends dass vor Aushang des Wahlausschreibens keine Stützstimmen gesammelt werden dürfen. Nach Aushang des Wahlausschreibens und Abgabe beim Wahlvorstand sind es meiner Meinung nach offizielle Wahlvorschläge. Jetzt behauptet unsere, mittlerweile sehr unbeliebte BR-Vorsitzende, dass dies nicht statthaft sei und zudem müsse hinter jeder Unterschrift das Datum zur Unterschrift stehen. Wer hat recht?
Community-Antworten (3)
27.03.2006 um 14:51 Uhr
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Auch schon VOR Aushang des Wahlausschreibens eingehende Vorschlagslisten muss der WV entgegennehmen und diese sind, wenn sie der WO entsprechen, gültig. Das Wahlausschreiben setzt fest, wieviel Stützerunterschriften nötig sind usw. Daher sollte man, muss man aber nicht, warten, bis das Wahlausschreiben veröffentlicht ist.
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Es steht nichts in der WO, inwiefern ein Datum zwingend in der Vorschlagsliste enthalten sein muss. Auch Listen, die das Datum enthalten, können an der Wahl teilnehmen, wenn sie nicht aus anderen Gründen ungültig sind. Vielleicht will ja da jemand die Urkundenfälschung im Vorfeld unterbinden, bevor sie überhaupt geschehen kann?! Guter Versuch, kann aber keiner Überprüfung standhalten. Denn Urkundenfälschung muss man als WV beweisbar belegen können, nur dann kann eine, ansonsten sehr integer scheinende, Liste auch für ungültig erklärt werden.
(§ 6-8 WO)
AO
27.03.2006 um 15:56 Uhr
Bedanke mich für die präzise Antwort. In diesem Zusammenhang kommt nun ein weiteres Problem auf. Die besagt BR-Vorsitzende spricht jetzt diejenigen Kollegen an , die bereits auf einer anderen Stützliste unterschrieben haben. Ihre Aussagen: Die jeweiligen Unterschriften seien vor Aushang des Wahlausschreibens abgegeben worden und deshalb ungültig. Die Kollegen sollen doch ihre “falsche“ Unterschrift streichen und auf ihrer Liste (BR-Vorsitzende) unterschreiben.
Ist dies ausreichend für ein Vorgehen WV gegen die BR-Vorsitzende nach §119 BetrVG?
27.03.2006 um 17:10 Uhr
Hoffentlich habt ihr große Böcke da!?
Denn da wird sich so manch einer ins entsprechende Horn jagen lassen. Es gibt keine Möglichkeit des Unterzeichners eines Wahlvorschlages seine Unterschrift zurück zu ziehen. Lediglich bei der Leistung mehrer Stützerunterschriften könnte es hier noch zu Stimmenverlusten kommen.
Stellt doch die betreffende Person mal an den Pranger, von wegen Wahlbeeinflussung und weist ganz öffentlich darauf hin, dass es Vorbestrafte nicht nur in Chefetagen gibt. Auch dass es sogar mit Knast enden könnt dürfte die entsprechende Person ruhigstellen. Wenn nicht - Arbeitsgericht und los!
AO
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