Erstellt am 27.03.2006 um 15:02 Uhr von Rene
Hallo floh,
bei uns sind die Kandidaten in der Reihenfolge auf die Vorschlagliste gekommen, so wie sie sich bereit erklärt haben zu kandidieren. Auf dem Stimmzettel muss dann diese Reihenfolge des Wahlvorschlages eingehalten werden.
MfG Rene
Erstellt am 31.03.2006 um 17:48 Uhr von Rainer
Du schreibst "Auf dem Stimmzettel muss dann diese Reihenfolge des Wahlvorschlages eingehalten werden." Mit dieser Frage beschäftige ich mich auch gerade, da bei uns die Reihenfolge nachträglich durch den Wahlvorstand geändert wurde. Es gibt nur eine Liste, also Persönlickeitswahl, aber jetzt sind die Kandidatinnen weder alphabetisch noch in der Reihenfolge, in der sie sich eingetragen haben aufgeführt.
Ich habe aber leider keine eindeutigen Hinweis in gesetz oder Wahlordnung gefunden, dass dies nicht zulässig ist.
Hat jemand eine eindeutige Aussage/Quelle dazu?
Rainer
Habe eben selbst was gefunden und denke §20 Abs. 2 der Wahlordnung ist die Antwort: "Auf den Stimmzettel sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind"
Erstellt am 31.03.2006 um 18:48 Uhr von Fayence
Hallo floh,
nach welchem Wahlverfahren wählt Ihr denn?
Die alphabetische Reihenfolge ist nur im vereinfachten Wahlverfahren vorgeschrieben.
Gruß
Fayence