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Hilfe bei der Vorschlagsliste! EILT! - wer legt die Reihenfolge fest?

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floh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Liste eröffnet. Diese muss bis Dienstag, 28.3.06 laut Wahlausschreiben beim WV eingereicht werden. Wir denken, es wird eine Personenwahl. Muss ich als Listenführerin alle auf der Liste vorher einladen, um eine Reihenfolge festzulegen. In der WO steht, die Kandidaten kommen eh in alphabetischer Reihenfolge auf den Stimmzettel Stimmt das?

Liebe grüße floh

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Community-Antworten (3)

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Rene

27.03.2006 um 17:02 Uhr

Hallo floh,

bei uns sind die Kandidaten in der Reihenfolge auf die Vorschlagliste gekommen, so wie sie sich bereit erklärt haben zu kandidieren. Auf dem Stimmzettel muss dann diese Reihenfolge des Wahlvorschlages eingehalten werden.

MfG Rene

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Rainer

31.03.2006 um 19:48 Uhr

Du schreibst "Auf dem Stimmzettel muss dann diese Reihenfolge des Wahlvorschlages eingehalten werden." Mit dieser Frage beschäftige ich mich auch gerade, da bei uns die Reihenfolge nachträglich durch den Wahlvorstand geändert wurde. Es gibt nur eine Liste, also Persönlickeitswahl, aber jetzt sind die Kandidatinnen weder alphabetisch noch in der Reihenfolge, in der sie sich eingetragen haben aufgeführt. Ich habe aber leider keine eindeutigen Hinweis in gesetz oder Wahlordnung gefunden, dass dies nicht zulässig ist. Hat jemand eine eindeutige Aussage/Quelle dazu? Rainer

Habe eben selbst was gefunden und denke §20 Abs. 2 der Wahlordnung ist die Antwort: "Auf den Stimmzettel sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind"

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Fayence

31.03.2006 um 20:48 Uhr

Hallo floh, nach welchem Wahlverfahren wählt Ihr denn?

Die alphabetische Reihenfolge ist nur im vereinfachten Wahlverfahren vorgeschrieben.

Gruß Fayence

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