Bei unsere Betriebsratswahl haben wir eine externe Putzfrau und Ihren Mann mitwählen lassen. Nach der Wahl haben wir erfahren, daß der Mann nicht bei der externen Putzfirma angestellt ist, sondern seine Frau nur hilft.
Die Putztätigkeit des Mannes findet mit billigung unserer Geschäftsführung statt. Nun wird uns wegen der Wahl diesbezüglich Wahlbetug vorgeworfen.
Wir bitten um Rat.