Erstellt am 26.03.2006 um 13:11 Uhr von Mona-Lisa
Hallo clasi,
ich geh mal davon aus, dass der Status "Leiharbeiter" als solcher (Putzfrau) abgeklärt war. Dass der Ehemann samt der Billigung der Geschäftsführung nicht wahlberechtigt war, sagt der § 7 BetrVG.
Anfechtbar ist die Wahl nur innerhalb 2 Wochen vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an.
Lies dir den § 19 Abs. 24 BetrVG (Fitting) durch.
Mona-Lisa
Erstellt am 26.03.2006 um 14:05 Uhr von Fayence
clasi,
der Vorwurf "Wahlbetrug" scheint mir auf Anhieb etwas hochgegriffen. Ihr (Wahlvorstand ?) müsst Euch jedoch berechtigter Weise den Vorwurf der "schlunzigen" Aufstellung der Wählerliste gefallen lassen. Hoffe, dass Ihr in Eurem Irrglauben den Mann der Putzfrau und dieselbige auch auf der Wählerliste aufgeführt habt. Oder etwa nicht?
Die einzig logische Konsequenz ist jedenfalls eine Wahlanfechtung! Der werdet Ihr Euch wohl stellen müssen.
Gruß
Fayence
P.S. Ich konnte mir ein Lachen bei diesem Beitrag nicht ganz verkneifen. Hoffe nur, dass uns Männer in diesem Forum nicht den Rückschluss ziehen werden, Hilfestellung bei der Putzleistung ihrer Frauen würde unweigerlich sanktioniert. ;-))
Erstellt am 26.03.2006 um 22:53 Uhr von Ramses II
Wenn es sich um eine Putzfirma handelt, dann dürften beide nicht wahlberechtigt gewesen sein.
Wahlbetrug ist das natürlich nicht, die Wahl ist aber anfechtbar.
Erstellt am 27.03.2006 um 10:28 Uhr von Benno_BRB
Moins!
@ Fayence:
"Wahlbetrug" ist - in der Tat - ein Wort, dessen Tragweite sich manch ein Benutzer desselbigen, nicht im Entferntesten, im Moment des Gebrauches, ausreichend explizit der Konsequenzen, bewusst ist, die der Auslegung durch die Gegenpartei folgen können oder auch werden.
Ich bin wohl doch eher Dr. Benno? (;-))
@ Ramses:
Auch ich erkenne in der Beschreibung der "exteren" Putzfrau eher einen Werkvertrag als Grundlage der Tätigkeit der mit der Ausführung der Reinigungstätigkeit beauftragten Person. Noch dazu, wo doch eine "eigentlich absolut" betriebsfremde Person (ihr Mann) ungehinderten Zutritt zu den Betriebsräumen erhält und dies von der GL auch noch toleriert wird.
Dies ist m.E. eine Verfahrensweise, wie sie in der Regel in kleinen Reinigungsfirmen tagtäglich angewandt wird. Im Fachchinesisch nennt man dies sogar "unentgeldliche Arbeiten in einem Familienbetrieb", wenn ich mich nicht irre.
Insofern sind also beide nicht wahlberechtigt.
Was ist allerdings wenn diese Putzfrau eine "externe" Leiharbeitnehmerin ist. dann ändert sich hier die Sachlage gravierend!!!!!
Hierzu müsste sich dann der der/die Clasi nochmals äussern......
Eine Basis für die Anfechtung der Wahl bringt erst die genauere Betrachtung nach dem Erfolg dieser. Denn erst wenn sich die Möglichkeit ergibt, dass ohne die Beeinflussung dieser beiden Personen - vorausgesetzt, diese beiden sind nicht wahlberechtigt - sich das Wahlergebnis ändern würde, wird ein Arbeitsgericht die Anfechtung zulassen und ein entsprechendes Urteil ergehen lassen.
Dr. Benno
Erstellt am 27.03.2006 um 15:04 Uhr von rainerzwo
Alles mal ne Runde tiefer hängen!
Es wurde doch hoffentlich vom WV ermöglicht, die Wählerliste einzusehen?
Hat der AG den WV im Vorfeld der Wahl nicht über diesen "Fehler" informiert??
Ich schlage vor: sich nicht verrückt machen lassen. Der WV hat seinen Job getan - vermutlich nach besten Wissen und Gewissen.
"Wahlbetrug" ist eine Beleidigung, gegen die sich der WV auch effektiv kann.
Erstellt am 27.03.2006 um 19:29 Uhr von Kölner
Es wurde eine Dienstleistung und nicht das Personal eingekauft.
Ob demnach Werkvertrag oder Werkliefervertrag zustande gekommen ist, dürfte egal sein.
Aber eine Chance zur Wahlanfechtung sehe ich auch - ob die Wahl deswegen für ungültig erklärt wird...halte ich für zweifelhaft!
Erstellt am 27.03.2006 um 22:37 Uhr von Ramses II
"... ob die Wahl deswegen für ungültig erklärt wird...halte ich für zweifelhaft."
Wie war doch noch mal das Wahlergebnis?
Erstellt am 27.03.2006 um 22:57 Uhr von Kölner
@Ramses II
Wieso fragst Du?
Wegen des fehlenden Konjunktives in einem Teil meiner Antwort?
Dennoch...
Hier meine Überlegungen zum Wahlergebnis:
Auszählung 1.
Liste 1 = 35 Stimmen, Platz 3, 5 und 6 jeweils Minderheitsgeschlechtlichkeit
Liste 2 = 67 Stimmen, Platz 2 Minderheitsgeschlechtlichkeit
Liste 3 = 98 Stimmen, Platz 1, 2, 7 und 8 Minderheitsgeschlechtlichkeit
Auszählung 2 - am Tag danach.
Liste 1 = 35 Stimmen, Platz 3, 5 und 6 jeweils Minderheitsgeschlechtlichkeit
Liste 2 = 67 Stimmen, Platz 2 Minderheitsgeschlechtlichkeit
Liste 3 = 99 Stimmen, Platz 1, 2, 7 und 8 Minderheitsgeschlechtlichkeit
Jetzt die Kunst, das Wahlergebnis zu bestimmen und dann zu deuten:
Wie viele BR's hat dieser BR bei dieser Mitarbeiterzahl wirklich verdient?
Wer hat wo gewählt und warum hat w-j-l die Auszählung übernommen?
Durfte der Putzmann wählen, obwohl er dafür keine Lizenz hat(te)?
War Mona-Lisa mit Minderheitsgeschlechtlichkeit belegt?
Woher kommt Fayence's Name und kann man dies nur wissen, wenn man nicht googelt?
Wo ist Otto wirklich?
Wie sieht es mit den Prüfungen von Viktor aus?
Kommt der Name Benno wirklich aus Bayern?
Hat der Inquisitor dieses Forums einen Namen? Wer ist Ramses?
Was ist Kölner?
Fragen über Fragen in diesem fred, Ramses II.
Du antwortest bestimmt nicht, oder?
Erstellt am 27.03.2006 um 23:10 Uhr von Fayence
Kölner,
hat mir Dir irgend etwas in den Kaffee getan? Muss ich mir / müssen wir uns ernsthaft Sorgen um Dich machen?
Dir scheinen ein paar Tage Foren-Abstinenz ja nicht so gut bekommen zu sein! :-)
Erstellt am 27.03.2006 um 23:14 Uhr von Kölner
Trill war es und die Eulen.
Ich hätte zudem auch gerne "forensische" Kontakte.
Erstellt am 27.03.2006 um 23:32 Uhr von Fayence
Kölner,
mit so einer Eulengrippe wird das aber nichts! Düren ist übrigens eine prima Adresse, die machen auch sehr gute Gesprächstherapien.
Gruß und gute Nacht
Fayence
Erstellt am 28.03.2006 um 09:54 Uhr von Benno_BRB
Des passt scho kennt i do no sogn.
Oba des dea Benno oas dem guadn Bayern kimmt des würd i ollemo bezweifin.
Der is een waschechta Preusse. Da bestehta druff, denn dassik nich aus Baalin komm will is ja wo laicht zu vastehn. Von mia zumindest!
Ansonnstn is dit schon okee, dass dea Köllna sich ooch ma watt inn Kaffe mischt. Sonnst is dit Lehbm nich zum aushaltn den janzn Tach.
Aba ik hab trozdem laut jelacht üba die jantzn Frarn, di da doch so ufftauchn.
Schönn Tach noch Ihr Beedn!
Dr. (Proll-) Benno