Ersatzmitglieder - wie werden die nach Listen verteilt?
Hallo an alle Wissenden,
heute war BR-Wahl; zu wählen 7 BR-Mitglieder (Es gab 4 Listen); Liste 1 erhält 3; Liste 2 erhält 1; Liste 3 geht leer aus; Liste 4 erhält 3 BR-Plätze.
Nun zu den Fragen: Ist es richtig, dass die Ersatzmitglieder nicht aus Liste 3 kommen können.
Danke für Hinweise und Kommentare
PS: Gut, dass es soviele im Forum gibt, die Antworten geben können :-)
Community-Antworten (8)
24.03.2006 um 14:42 Uhr
Hallo fabian, die Ersatzmitglieder rücken aus der Liste nach aus der das verhinderte BRMtgl kommt.
24.03.2006 um 14:51 Uhr
hallo fabian, nein, ist nicht richtig! Diese Liste 3 stellt genauso Ersatzmitglieder wie die restlichen anderen, die keinen Sitz ergattert haben. Nur geht es genauso wie bei den Gewählten nach dem d`Hondtschen Verfahren. ....Ersatzmitglieder sind die auf der jeweiligen Vorschlagsliste folgenden nicht gewählten Bewerber/innen in der dort angegebenen Reihenfolge, wobei beim Nachrücken in den Betriebsrat der Mindestanteil des Minderheitengschlechts nach § 15 Abs. 2 BetrVG gewahrt sein muss..... Mona-Lisa
24.03.2006 um 14:54 Uhr
Hallo pit47, Deine Antwort stimmt nur bedingt.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Liste 3 mindestens 1 Stimme bekommen hat. Somit sind alle KandidatInnen der Liste 3 als potentielle Ersatzmitglieder zu betrachten.
Gruß Fayence
24.03.2006 um 15:17 Uhr
Hallo zusammen, hier der § 25 BetrVG zu Ersatzmizgliedern: § 25 Ersatzmitglieder (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.
24.03.2006 um 23:50 Uhr
Mona-Lisa,
das mit dem d' Hondt ist hier definitiv falsch!
25.03.2006 um 09:26 Uhr
guten Morgen, Ramses II ich weiss nicht, wie du das liest, aber § 25 Abs. 2 BetrVG sagt ......... die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächsten Sitz entfallen würde........, das heisst nichts anderers als d`Hondt, erklär mir doch mal, was das sonst heissen könnte. Gruss Mona-Lisa
25.03.2006 um 23:22 Uhr
Hallo ich sehe das so, dass D'Hondt erst eingesetzt wird wenn die Liste des austretenden Mitglieds keinen Nachrücker mehr hat.
26.03.2006 um 00:44 Uhr
Mona-Lisa,
schon wieder das Thema "Textverständnis"!
Fang doch einfach mal damit an, KOMPLETTE Sätze zu lesen! Der von Dir zitierte Satz fängt nämlich an mit "Ist eine Vorschlagsliste erschöpft ..." an.
Also: Zuerst geht es der Reihe nach durch die Liste von der das zu vertretende BRM stammt. Erst wenn dies erschöpft ist wandert der Sitz an eine andere Liste. Und dafür wird dann der d'Hondt gebraucht.
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