Erstellt am 24.03.2006 um 09:27 Uhr von pit47
Hallo Sonnenschein,
keiner von beiden entscheidet über die Art zu wählen.
Wahlvorstandsmitglieder können sich zur Wahl aufstellen lassen.
Ich empfehle die Lektüre der Wahlordnung 2001, sie ist auch im Internet einsehbar.
Erstellt am 24.03.2006 um 09:29 Uhr von Mona-Lisa
guten morgen , Sonnenschein
Weder der BR noch der Wahlvorstand, sondern die Wahlordnung. Dazu müsste man aber wissen, wie gross eure Belegschaft ist.
Jeder MA über 18 Jahre kann sich als Kandidat aufstellen lassen, auch Mitglieder vom Wahlvorstand.
Mona-Lisa
Erstellt am 24.03.2006 um 09:54 Uhr von Sonnenschein
Wir sind ein Betrieb über 100 Personen.
Ich werde mir aber mal am WE das o.g. Buch gesorgen. Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:50 Uhr von Barbara
Dem Wahlvorstand werden Wahlvorschläge zugeschickt oder ausgehändigt.
Bekommt der Wahlvorstand mehrere Wahlvorschläge(Listen)- gibt es Listenwahl.
Bemommt er nur eine Wahlvorschlagsliste - gibt es Verhältnisswahl.
PS. Ein Wahlvorschlag kann mehrere Kandidaten auflisten.