Eingang der Vorschlagsliste zur BR-Wahl - ab wann gilt der Kündigungsschutz für Kandidaten?
Meine Frage: Ein Kandidat zur BR-Wahl schickt seine Vorschlagliste mit der Post an den Wahlvorstand. Zwei Stunden bevor dessen Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eintrifft wird der Kollege gekündigt. Besteht der Kündigungsschutz aufgrund der BR-Kandidatur bereits mit absenden der Vorschlagsliste oder erst mit eintreffen beim Wahlvorstand?
Community-Antworten (2)
24.03.2006 um 08:53 Uhr
Hallo lyle_inday, der Kündigungsschutz für Wahlbewerber gilt vom Zeitpunkt der Aufstellung und nicht erst bei der Einreichung beim WV ( siehe Kommentierung im Fitting zu § 103 BetrVG Rn 10).
25.03.2006 um 03:04 Uhr
@ pit47
Hallo, das verstehe ich nicht.
Wann ist der Zeitpunkt einer Aufstellung, wenn man Stützunterschriften sammelt und wer protokolliert einen solchen Zeitpunkt, damit er juristisch anerkannt werden kann?
Oder meinst du mit >Zeitpunkt der Aufstellung< die Veröffentlichung der Wählerliste bzw. Wahlausschreiben?
Gruß pro reo
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