Nachträgliche Verlängerung der Wahlversammlung?
Kann der Wahlvorstand die Wahlversammlung - anders als im Wahlausschreiben angekündigt - nachträglich verlängern?
Obwohl wir als WV die Wahlversammlung für unsern 44-Leute-Betrieb flexibel auf 2 Tage a 3 Stunden gelegt haben und die Briefwahl lange genug promotet haben, gibts jetzt ein Problem. Mitarbeiter, die vorher nicht wussten, dass sie an beiden Tagen nicht im Büro sein werden (das passiert bei uns sehr kurzfristig), bitten jetzt um Verlängerung der Öffnungszeit unseres Wahllokals. Geht das? Ich find in keinem Gesetz oder Leitfaden etwas darüber. Eine kompetente Antwort nützt mir allerdings nur bis morgen (Fr 24.03. 13 Uhr) was.
Community-Antworten (2)
23.03.2006 um 18:23 Uhr
Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe.
§35 WO Bitte lesen,da steht alles drinnen
23.03.2006 um 19:02 Uhr
Danke DocPille, nice try, aber die Wahlordnung ist bekannt. Es geht NICHT um die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe. Die Frist ist vorbei, die Mitarbeiter wussten bis Fristablauf nicht, dass sie während der Zeiten der Wahlversammlung nicht im Betrieb sein würden. Wir reden also über die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal.
Verwandte Themen
Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR
ÄlterIch suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht
Zeitpunkt der Stimmauszählung - zweiteilige Frage - Dringend!
ÄlterLage: vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig, 3 BR zu wählen, 2. Wahlversammlung 18.10.06! Der Wahlvorstand erließ in seinem Wahlausschreiben u.a.: Die Wahlversammlung zur Stimmabgabe finde
Geplante Betriebsratsgründung bei privat geführten Edeka
ÄlterHallo liebes Forum, Ich hatte bereits im Juli diesen Jahres ein Thema dazu gestartet, als mir noch sehr vieles komplett unklar war. Unter anderem wussten wir damals noch nicht ob wir für unseren Markt
einfaches Verfahren/ Briefwahl von Amts wegen / Frist
ÄlterKurze Frage die uns grade etwas verwirrt bzw unterschiedliche Meinungen in den Raum wirft. Wir befinden uns im einfachen Wahlverfahren. Haben von Amts wegen einige Briefwähler(Mutterschutz etc) diese
Änderung des Wahlverfahrens nach Einladung zur ersten Wahlversammmlung
ÄlterProblem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw