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Nachträgliche Verlängerung der Wahlversammlung?

B
Bürokrat
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Wahlvorstand die Wahlversammlung - anders als im Wahlausschreiben angekündigt - nachträglich verlängern?

Obwohl wir als WV die Wahlversammlung für unsern 44-Leute-Betrieb flexibel auf 2 Tage a 3 Stunden gelegt haben und die Briefwahl lange genug promotet haben, gibts jetzt ein Problem. Mitarbeiter, die vorher nicht wussten, dass sie an beiden Tagen nicht im Büro sein werden (das passiert bei uns sehr kurzfristig), bitten jetzt um Verlängerung der Öffnungszeit unseres Wahllokals. Geht das? Ich find in keinem Gesetz oder Leitfaden etwas darüber. Eine kompetente Antwort nützt mir allerdings nur bis morgen (Fr 24.03. 13 Uhr) was.

2.39002

Community-Antworten (2)

D
DocPille

23.03.2006 um 18:23 Uhr

Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe.

§35 WO Bitte lesen,da steht alles drinnen

B
Bürokrat

23.03.2006 um 19:02 Uhr

Danke DocPille, nice try, aber die Wahlordnung ist bekannt. Es geht NICHT um die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe. Die Frist ist vorbei, die Mitarbeiter wussten bis Fristablauf nicht, dass sie während der Zeiten der Wahlversammlung nicht im Betrieb sein würden. Wir reden also über die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal.

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