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Leitende Angestellte zur BR-Wahl - was tun wenn der Wahlvorstand einen von der Wahl ausschließt?

A
Amalia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, Was kann man tun, wenn der Wahlvorstand leitende Angestellte definiert hat, man dagegen Einspruch erhebt und der Wahlvorstand trotzdem seine Meinung weiter vertritt? Vielen Dank für möglichst viele konkrete Antworten. Tschüß Amalia

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Community-Antworten (1)

B
BR-D-B-B/S.Z

25.03.2006 um 08:45 Uhr

letztendlich wurde die psition von leitenden angestellten in diversen verfahren definiert. grob dargestellt ist ein leitender angestellter derjenige, der die befugnis zur einstellung und etlassung von ma hat. sollte der wahlvorstand hierbei uneinsichtig sein und es sich tatsächlich nicht um einem leitenden angestelleten handeln, so kann dann ordentlich die wahl angefochten werden.

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