Erstellt am 23.03.2006 um 10:22 Uhr von Werner
Doch das darf er, Horst-Peter ebenso wie der Wahlvorstand
Erstellt am 23.03.2006 um 10:37 Uhr von eriline
Man kann sich sowohl als Wahlhelfer oder auch Wahlvorstand als Kandidat zur BR Wahl stellen
Erstellt am 23.03.2006 um 11:34 Uhr von Kerstin
Warum kann das nicht sein
manche Fragen strotzen hier vor Dummheit und Nichtwissen
das hier soll ein Forum für den BR-sein anscheinend bist du aber noch
nie in irgend einer Art für den BR tätig gewesen denn Sorry das ist
allgemeinwissen für einen BR
Auserdem kommt mir deine Frage vor als ob du neidisch wärst.
Erstellt am 23.03.2006 um 11:45 Uhr von Pit51
Hallo Kerstin,
manche Einwürfe strotzen wohl mehr von Ignoranz der Problematik gegenüber als die Fragen eines Nichtwissenden und nach Erkenntnis Suchenden!
Bei uns hat der bisherige BR selbstverständlich den Wahlvorstand nur aus Unabhängigen (weder Alt-Räte noch Kandidaten) gebildet. Die Vorüberlegungen liefen noch auf einen anderen Wahlvorstand hinaus, als der sich aber eine Kandidatur überlegte, kamen sie auf mich zu.
Wenn irgend möglich, ist es die weit bessere Variante, einen neutralen Wahlvorstand (und neutrale Wahlhelfer) zu haben. Dass es auch anders zulässig ist, bedeutet wohl manchmal die einzige Möglichkeit, überhaupt was auf die Berine zu stellen. Aber die hinter dem "Das kann doch eigentlich nicht sein" stehende Einstellung von Horst-Peter kann ich sehr gut verstehen.