betriebsratswahl.deSeminare

Wahlhelfer stellt sich zur Wahl - ist das zulässig?

C
clonie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

darf sich ein Wahlhelfer auch zur BR-Wahl 2006 aufstellen lassen? Das kann doch eigentlich nicht sein.

Mfg Horst-Peter

2.74904

Community-Antworten (4)

W
Werner

23.03.2006 um 11:22 Uhr

Doch das darf er, Horst-Peter ebenso wie der Wahlvorstand

E
eriline

23.03.2006 um 11:37 Uhr

Man kann sich sowohl als Wahlhelfer oder auch Wahlvorstand als Kandidat zur BR Wahl stellen

K
Kerstin

23.03.2006 um 12:34 Uhr

Warum kann das nicht sein manche Fragen strotzen hier vor Dummheit und Nichtwissen

das hier soll ein Forum für den BR-sein anscheinend bist du aber noch nie in irgend einer Art für den BR tätig gewesen denn Sorry das ist allgemeinwissen für einen BR

Auserdem kommt mir deine Frage vor als ob du neidisch wärst.

P
Pit51

23.03.2006 um 12:45 Uhr

Hallo Kerstin,

manche Einwürfe strotzen wohl mehr von Ignoranz der Problematik gegenüber als die Fragen eines Nichtwissenden und nach Erkenntnis Suchenden!

Bei uns hat der bisherige BR selbstverständlich den Wahlvorstand nur aus Unabhängigen (weder Alt-Räte noch Kandidaten) gebildet. Die Vorüberlegungen liefen noch auf einen anderen Wahlvorstand hinaus, als der sich aber eine Kandidatur überlegte, kamen sie auf mich zu. Wenn irgend möglich, ist es die weit bessere Variante, einen neutralen Wahlvorstand (und neutrale Wahlhelfer) zu haben. Dass es auch anders zulässig ist, bedeutet wohl manchmal die einzige Möglichkeit, überhaupt was auf die Berine zu stellen. Aber die hinter dem "Das kann doch eigentlich nicht sein" stehende Einstellung von Horst-Peter kann ich sehr gut verstehen.

Ihre Antwort