Erstellt am 23.03.2006 um 08:43 Uhr von pit47
Hallo sigma,
ihr könnt nach § 5 BetrVG prüfen wer Arbeitnehmer ist und wer "Leitender Arbeitnehmer" ist, gegebenenfalls vom Arbeitsgericht im Beschlußverfahren feststellen lassen.
Erstellt am 23.03.2006 um 09:29 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Von der lieben Fayence stammt dieser Link:
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Diese Übersicht dürfte Dir weiterhelfen.
Benno