Erstellt am 22.03.2006 um 19:44 Uhr von norbert
Der Wahlvorstand darf nichts unternehmen; er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig und nicht für die "Selbstdarstellung", das können ggf . die Kandidaten selbst veranlassen.
Erstellt am 22.03.2006 um 20:12 Uhr von NeuerWV
@norbert
d.h, wir dürfen als Wahlvorstand auch nichts tun, um Transparenz und Wahlbeteiligung anzuregen??? Natürlich müssen wir nicht, aber wieso dürfen wir auch nicht, solange keine einseitigen Aktionen zugunsten irgendwelcher Kndidaten/Gruppen ablaufen?
(wir im Wahlvorstand sind alle drei weder BR-Mitglieder noch Kandidaten!)
Erstellt am 22.03.2006 um 20:26 Uhr von sh_9260
Auch ich wurde mit solchen Anfragen im Wahlvorstand konfrontiert, Wahlplakate, Kandidatenvorstellung, Intranetauftritt. Wir haben uns rein auf unsere Pflichten zurückgezogen und alles andere an den alten BR bzw. an die GL verwiesen. Sollte nur ein Kandidat bei einer solchen Aktion durch den WV benachteidigt werden ist die Wahl dahin !!
Erstellt am 22.03.2006 um 21:20 Uhr von DiDre
Das Einzige, was unser Wahlvorstand macht, ist um sich Stellwände für die Vorstellung der Kandidaten zu kümmern und dann eine Mail rauszuschicken, wieviel Platz jedem Kandidaten auf den Stellwänden zur Verfügung steht.
Für eine Wahlwerbung ist jeder Kandidat bzw. Liste selbst verantwortlich, nicht der Wahlvorstand.
Erstellt am 23.03.2006 um 06:28 Uhr von Frank B.
Ich sehe es auch so, die Werbung ist Sache des BRes und nicht des WVes.
Sicher ist die Aktion gut gemeint, aber dennoch sollte sich der WV auf die Durchführung der Wahl beschränken und die Werbung dem BR überlassen.
Erstellt am 23.03.2006 um 07:51 Uhr von NeuerWV
Frank B., Werbung kann doch nicht die Sache des (bisherigen) Betriebsrates sein! Der ist doch auf keinen Fall neutral. Wir drei im Wahlvorstand gehören weder dem alten BR an noch kandidieren wir!
Aber es ist dennoch wohl besser, sich als Wahlvorstand weitestgehend rauszuhalten: Mit einem sonst leeren Plakat, auf dem zunächst nur die Namen der KandidatInnen stehen, einen gleichgroßen Platz für jede/n zuzuweisen (entsprechend der Stellwände in DiDre's Stellungnahme
- und alles andere (z.B. Photos) den Bewerbern selbst zu überlassen.
Erstellt am 23.03.2006 um 09:05 Uhr von rainerzwo
Das der WV es DARF, ist ja wohl klar; wie jeder andere im Betrieb bei der Wahlwerbung mitmachen DARF.
Sollte er es aber machen, MUSS er sich hüten, den Eindruck von Bevorzugung oder sonstiger Wahlbeeinflussung zu hinterlassen: Denn durch fehlerhaftes Verhalten könnte er so die (und sei es nur "moralische") Legitimation der ganzen Wahl in Frage stellen. Und das ist das eigentliche Problem, finde ich.