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Plakat mit allen Kandidaten mit Bild

N
NeuerWV
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Wahlvorstand ein Plakat mit allen Kandidaten (Personenwahl) mit Bild und jeweils Platz für kurze "Selbstdarstellung" der Kandidaten erstellen und aushängen, um Transparenz und Wahlbeteiligung zu erhöhen, wenn einzelne Kandidaten davon nichts halten und kein Bild zur Verfügung stellen wollen (ein Fall) oder sogar gegen das Vorgehen des Wahlvorstands in einer persönlichen Mail eine Art Einspruch einlegen (auch ein Fall)?

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Community-Antworten (7)

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norbert

22.03.2006 um 20:44 Uhr

Der Wahlvorstand darf nichts unternehmen; er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig und nicht für die "Selbstdarstellung", das können ggf . die Kandidaten selbst veranlassen.

N
NeuerWV

22.03.2006 um 21:12 Uhr

@norbert

d.h, wir dürfen als Wahlvorstand auch nichts tun, um Transparenz und Wahlbeteiligung anzuregen??? Natürlich müssen wir nicht, aber wieso dürfen wir auch nicht, solange keine einseitigen Aktionen zugunsten irgendwelcher Kndidaten/Gruppen ablaufen?

(wir im Wahlvorstand sind alle drei weder BR-Mitglieder noch Kandidaten!)

S
sh_9260

22.03.2006 um 21:26 Uhr

Auch ich wurde mit solchen Anfragen im Wahlvorstand konfrontiert, Wahlplakate, Kandidatenvorstellung, Intranetauftritt. Wir haben uns rein auf unsere Pflichten zurückgezogen und alles andere an den alten BR bzw. an die GL verwiesen. Sollte nur ein Kandidat bei einer solchen Aktion durch den WV benachteidigt werden ist die Wahl dahin !!

D
DiDre

22.03.2006 um 22:20 Uhr

Das Einzige, was unser Wahlvorstand macht, ist um sich Stellwände für die Vorstellung der Kandidaten zu kümmern und dann eine Mail rauszuschicken, wieviel Platz jedem Kandidaten auf den Stellwänden zur Verfügung steht.

Für eine Wahlwerbung ist jeder Kandidat bzw. Liste selbst verantwortlich, nicht der Wahlvorstand.

FB
Frank B.

23.03.2006 um 07:28 Uhr

Ich sehe es auch so, die Werbung ist Sache des BRes und nicht des WVes.

Sicher ist die Aktion gut gemeint, aber dennoch sollte sich der WV auf die Durchführung der Wahl beschränken und die Werbung dem BR überlassen.

N
NeuerWV

23.03.2006 um 08:51 Uhr

Frank B., Werbung kann doch nicht die Sache des (bisherigen) Betriebsrates sein! Der ist doch auf keinen Fall neutral. Wir drei im Wahlvorstand gehören weder dem alten BR an noch kandidieren wir!

Aber es ist dennoch wohl besser, sich als Wahlvorstand weitestgehend rauszuhalten: Mit einem sonst leeren Plakat, auf dem zunächst nur die Namen der KandidatInnen stehen, einen gleichgroßen Platz für jede/n zuzuweisen (entsprechend der Stellwände in DiDre's Stellungnahme

  • und alles andere (z.B. Photos) den Bewerbern selbst zu überlassen.
R
rainerzwo

23.03.2006 um 10:05 Uhr

Das der WV es DARF, ist ja wohl klar; wie jeder andere im Betrieb bei der Wahlwerbung mitmachen DARF. Sollte er es aber machen, MUSS er sich hüten, den Eindruck von Bevorzugung oder sonstiger Wahlbeeinflussung zu hinterlassen: Denn durch fehlerhaftes Verhalten könnte er so die (und sei es nur "moralische") Legitimation der ganzen Wahl in Frage stellen. Und das ist das eigentliche Problem, finde ich.

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