Wahlwerbung - Ein Kandidat einer Liste hat das Plakat einer anderen Liste entfernt und vor Kollegen mit entsprechenden Kommentaren zerrissen
Hallo,
in unserem Betrieb wird bald gewählt und die Kandidaten rühren kräftig die Werbetrommel. Die Kandidaten einer Liste haben ein Plakat angebracht und Flyer verteilt. Ein Kandidat einer weiteren Liste hat das Plakat entfernt und vor Kollegen mit entsprechenden Kommentaren zerrissen. Ebenso wurden von ihm Flyer im Beisein anderer Kollegen vernichtet (im Aschenbecher angezündet und verbrannt).
Kann gegen diesen Kollegen, der sich auch zur Wahl stellt, in irgendeiner Weise etwas unternommen werden? Kann man ihn von der Wählbarkeit ausschliessen? Ein "normales" Gespräch wurde versucht mit ihm zu führen - leider erfolglos!
Danke fuer Eure Unterstuetzung, Maris
Community-Antworten (3)
08.03.2010 um 16:08 Uhr
Von der Wählbarkeit könnt ihr ihn nicht ausschließen, mit Wahlbehinderung kommt ihr wohl auch nicht durch. Bleibt noch die Androhung einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Mehr ist nicht.
08.03.2010 um 18:26 Uhr
Wahlkampfmäßig kann man es natürlich auch nutzen: Wer die Plakate und Flyer der anderen zerstören muss, hat dem Inhalt wohl nichts Sachliches und Überzeugendes entgegenzusetzen...
08.03.2010 um 20:24 Uhr
Wie schön ist es doch, wenn in einem Betrieb die BR-Kandidaten ihre Bereitschaft zu einer solidarischen Interessenvertretung im Sinne aller Mitarbeiter beweisen. Ich finde, die Wähler sollten das honorieren - indem sie solche Leute NICHT wählen. Aber vielleicht ist die andere Seite auch nicht besser. :-(
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