Wahlvorstand ist selbst leitender Angestellter - was dann?
Eine Frage noch:
Unser Wahlvorstand ist selbst leitender Anstellter. Darf er überhaupt Wahlvorstand sein. Evtl. ist es noch wichtig zu wissen das bei uns leitende Angestellt von der Wahl ausgeschlossen sind.
Community-Antworten (2)
21.03.2006 um 20:30 Uhr
Leitende Angestellte i.S. § 5 (3) BetrVG dürfen nicht im Wahlvorstand sein, anderenfalls ist die Wahl anfechtbar.
22.03.2006 um 09:13 Uhr
Hi, ihr habt doch selber den Wahlvorstand gewählt? Wie kann man da Leitende Angestellte wählen? Es ist schon der Hammer!
gruss, leo
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