Erstellt am 21.03.2006 um 15:37 Uhr von Fayence
Hallo Klaus,
"der genaue Zeitpunkt ist nicht definiert worden".
Meinst Du damit eine fehlende Angabe der Uhrzeit?
Der Wahlvorstand ist lediglich berechtigt, den Ablauf der Einreichungsfrist am letzten Tag zu begrenzen. Die Uhrzeit darf dann nur nicht vor dem Arbeitsende der überwiegenden Mehrzahl der Beschäftigten liegen. Ist keine Uhrzeit-Angabe erfolgt, müssen Wahlvorschläge bis 24.00 Uhr entgegen genommen werden.
Ausserdem reicht nicht der Wahlvorstand eine eigene Liste ein, sondern wahlberechtigte AN. Sonst fällt mir nicht dazu ein!
Gruss
Fayence
Erstellt am 21.03.2006 um 15:39 Uhr von Leo
Hi,
da kannst du nichts tun!
Schließlich habt ihr selber den korrupten Wahlvorstand gewählt!
gruss,
leo
Erstellt am 21.03.2006 um 16:08 Uhr von Klaus
@Fayence: Der letzte Abgabetag ist heute, es wurde jedoch keine Uhrzeit angegeben.
Und da ich mich wohl unklar ausgedrückt habe: Die Mitglieder des Wahlvorstandes, die ebenfalls wahlberechtigte AN sind, machen ihren Wahlvorschlag offenbar von den weiteren eingereichten Vorschlägen abhängig. Als WV haben sie die Möglichkeit dazu, da sie den Vorteil haben, die anderen Wahlvorschläge zuvor unter die Lupe nehmen zu können und sich noch Tage später den fristgemäßen Eingang ihres Wahlvorschlages bestätigen zu können.
@Leo: Ich habe nichts gewählt. Da es im Betrieb bereits einen BR gibt (und zwar schon länger, als ich dabei bin), hat dieser den WV bestellt und hat damit alle Möglichkeiten, die Wahl zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 21.03.2006 um 17:08 Uhr von Fayence
Hallo Klaus,
Du hast Dich nicht unklar ausgedrückt, die "Botschaft" ist schon rüber gekommen.
Aber was für eine Antwort sollte Dir denn da gegeben werden können? Die Realität sieht doch so aus, meistens jedenfalls!
AN wählen alle 4 Jahre ihren BR, bekommen irgendwann das Wahlausschreiben und etwas später können sie ihre Stimme abgeben. Tut alles nicht weh und macht den meisten weder Bauchschmerzen noch Arbeit. Es kracht immer dann im Gebälk, wenn sich jemand zur Wahl stellt oder stellen will und merkt, dass es im Rahmen einer Wahl einiges zu beachten gibt. Ganz einfach ist es dann, wenn vielleicht nicht alles so läuft, wie man es gern hätte, den Wahlvorstand der Korruption zu bezichtigen oder eine solche zu unterstellen!
Dabei machen auch diese Wahlberechtigten / KollegInnen nur von ihrem Recht Gebrauch, nur mussten sie sich aufgrund ihrer Funktion damit auch aktiv auseinander setzen. Nicht mehr und nicht weniger!
Du darfst in diesem Forum eines nicht vergessen, dass hier meistens nur die Negativbeispiele auftauchen! Und da gebe ich Dir Recht, dass "Herrschaftswissen" zum Teil missbraucht wird. Aber andererseits gilt auch, wer nicht fragt, bekommt keine Antwort.
Jetzt habe ich einen halben Roman geschrieben, nur um zu erklären, warum ich geschrieben habe " Sonst fällt mir dazu nichts ein". Ist Dir jetzt aber vielleicht klar geworden! Da gibt es aus meiner Sicht nichts zu tun.
Gruß
Fayence