Erstellt am 21.03.2006 um 12:58 Uhr von Homeland25
...ist eigentliche sonnenklar: Ab 101 Mitarbeiter sind 7 BR-Mitglieder zu wählen. sollte der Wahlvorstand davon abweichen, ist das illegal!
Erstellt am 21.03.2006 um 13:07 Uhr von pit47
Hallo tiali,
der WV muß nach pflichtgemäßen Ermessen die Zahl der Arbeitnehmer ermitteln, dazu gehört auch eine Vorausschau auf die zu erwartende Entwicklung der AN-Zahl. Daraus ergibt sich die Größe des BR`s.
Wenn die Zahl über 100 liegt sind 7 BR-Mitglieder zu wählen.
Erstellt am 21.03.2006 um 15:15 Uhr von Fayence
"...dazu gehört auch eine Vorausschau auf die zu erwartende Entwicklung der AN-Zahl."
Wobei die Prognose gesichert sein muss, z.B. durch Stellenplan, Stellenausschreibungen, Auskunft durch den AG.
Erstellt am 21.03.2006 um 20:55 Uhr von w-j-l
Also, ich will ja hier nicht zu illegaler Vorgehensweise raten, aber wenn der WV begründeter Weise eine Prognose erstellt (höchstens 100 AN) und sich diese als falsch erweist, so ändert das dann nichts mehr an einer (zu klein) beschlossenen BR-Größe.