Erstellt am 20.03.2006 um 16:24 Uhr von Leo
Hi Inki65,
wenn man sich als Kandidatin zur Betriebsratswahl gestellt hat, dann muss man darauf achten, dass man auf eine Vorschlagliste steht.
Die Vorschlagliste braucht noch deine schriftliche Zustimmung.
Hast du es nicht getan, dann sieht es nach Ablauf der Frist richtig schlecht aus!
gruss,
leo
Erstellt am 20.03.2006 um 16:35 Uhr von inki65
Tja - damit habe ich nicht gerechnet, da wir selbst die Kanditatur erklären konnten und ich dann noch auf der Formular (das wir vom BR dafür bekommen haben) unterschrieben habe, dass ich auf Ablehnung der Wahl verzichte, wenn ich gewählt werde, bin ich davon ausgegangen, alles getan zu haben was nötig ist. Das mein Formular verschwindet, damit konnte ich nicht rechnen.
Bin dann im Urlaub gewesen....
Erstellt am 20.03.2006 um 17:57 Uhr von norbert
nicht der BR ist der Empfäger für die Aufstellung der Vorschlagslisten sondern der Wahlvorstand. Wenn der BR die Aufstellung nicht weiter gibt - und dazu ist er nicht verpflichtet - ist die BR-Wahl diemal für dich beendet.