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Vorschlagsliste - darf der Wahlvorstand von sich aus Mehrheitswahl beschließen?

S
Sg1981
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind dabei die 7 Betriebsräte zu wählen. Wir als Wahlvorstand haben beschlossen, dass wir Mehrheitswahl durchzuführen (1 Vorschlagsliste) um die Listenwahl zu ersparen. Die Stützunterschriften beziehen die sich auf die Vorschlagsliste (Kanditaten) oder auf gesamte Betriebsratswahlvorgang, ob die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter einen Betriebsrat haben wollen oder nicht?

Danke im Voraus SG

2.91104

Community-Antworten (4)

P
pit47

20.03.2006 um 09:38 Uhr

Hallo Sg1981, wird bei Euch nach Gutsherrenart gewählt und nicht nach der Wahlordnung von 2001 ?????? Der Wahlvorstand kann keine Mehrheitswahl oder Listenwahl beschließen. Erst die Wahlordnung lesen, dann denken und handeln und nicht umgekehrt.

A
angelo

20.03.2006 um 10:53 Uhr

Schließe mich Pit47 an Gruß angelo

W
w-j-l

20.03.2006 um 11:26 Uhr

Wie meine Vorredner: Ihr könnt zwar versuchen, eine Mehrheitswahl zu erreichen, indem ein Listenvertreter die Aufnahme in die "gemeinsame" Liste anbietet. Wenn er dort alle Interessenten zusammen hat, schließt er die Liste, und beginnt Stützunterschriften dafür zu sammeln.

Ihr könnt aber die Listenwahl (bei Eurer Betriebsgröße) nicht verhindern, wenn eine weitere Liste eingereicht wird.

S
sg1981

20.03.2006 um 21:10 Uhr

Ok. Danke!!

Gruß SG

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