Vorschlagsliste - darf der Wahlvorstand von sich aus Mehrheitswahl beschließen?
Hallo zusammen,
wir sind dabei die 7 Betriebsräte zu wählen. Wir als Wahlvorstand haben beschlossen, dass wir Mehrheitswahl durchzuführen (1 Vorschlagsliste) um die Listenwahl zu ersparen. Die Stützunterschriften beziehen die sich auf die Vorschlagsliste (Kanditaten) oder auf gesamte Betriebsratswahlvorgang, ob die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter einen Betriebsrat haben wollen oder nicht?
Danke im Voraus SG
Community-Antworten (4)
20.03.2006 um 09:38 Uhr
Hallo Sg1981, wird bei Euch nach Gutsherrenart gewählt und nicht nach der Wahlordnung von 2001 ?????? Der Wahlvorstand kann keine Mehrheitswahl oder Listenwahl beschließen. Erst die Wahlordnung lesen, dann denken und handeln und nicht umgekehrt.
20.03.2006 um 10:53 Uhr
Schließe mich Pit47 an Gruß angelo
20.03.2006 um 11:26 Uhr
Wie meine Vorredner: Ihr könnt zwar versuchen, eine Mehrheitswahl zu erreichen, indem ein Listenvertreter die Aufnahme in die "gemeinsame" Liste anbietet. Wenn er dort alle Interessenten zusammen hat, schließt er die Liste, und beginnt Stützunterschriften dafür zu sammeln.
Ihr könnt aber die Listenwahl (bei Eurer Betriebsgröße) nicht verhindern, wenn eine weitere Liste eingereicht wird.
20.03.2006 um 21:10 Uhr
Ok. Danke!!
Gruß SG
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