Erstellt am 20.03.2006 um 08:38 Uhr von Pit47
Hallo Sg1981,
wird bei Euch nach Gutsherrenart gewählt und nicht nach der Wahlordnung von 2001 ??????
Der Wahlvorstand kann keine Mehrheitswahl oder Listenwahl beschließen.
Erst die Wahlordnung lesen, dann denken und handeln und nicht umgekehrt.
Erstellt am 20.03.2006 um 09:53 Uhr von angelo
Schließe mich Pit47 an
Gruß angelo
Erstellt am 20.03.2006 um 10:26 Uhr von w-j-l
Wie meine Vorredner:
Ihr könnt zwar versuchen, eine Mehrheitswahl zu erreichen, indem ein Listenvertreter die Aufnahme in die "gemeinsame" Liste anbietet. Wenn er dort alle Interessenten zusammen hat, schließt er die Liste, und beginnt Stützunterschriften dafür zu sammeln.
Ihr könnt aber die Listenwahl (bei Eurer Betriebsgröße) nicht verhindern, wenn eine weitere Liste eingereicht wird.
Erstellt am 20.03.2006 um 20:10 Uhr von sg1981