Erstellt am 19.03.2006 um 20:09 Uhr von Dandelion
Also, habe ich es verstanden?
Ein Zettel mit der Aufschrift "Liste xy", ohne Unterschriften von Unterstützenden und ohne Benennung einer sich zur Wahl stellenden Person?
In Ermangelung einer Person handelt es sich nicht einmal um eine Liste.
Um sicher zu gehen, nur so, Aushang am schwarzen Brett.
Grüße, Dandelion
Erstellt am 19.03.2006 um 20:15 Uhr von Fayence
Wenn niemand als Listenvertreter benannt wurde und auch keine Stützunterschrift geleistet wurde, würde ich ersatzweise den 1. Kandidaten über die unheilbare Ungültigkeit dieser Liste informieren.
Erstellt am 19.03.2006 um 20:33 Uhr von w-j-l
Hallo Fayence,
ich tendiere eher zu Dandelions Ansicht. Das ist gar keine Liste, da ihr ein wesentliches Merkmal fehlt (Stützunterschriften)
Ich würde sie daher zurückgeben, und auf die Formalien verweisen. Sofern noch Zeit ist, können die Stützunterschriften ja noch nachgeholt werden.
gruesse
w-j-l
Erstellt am 19.03.2006 um 20:35 Uhr von Fayence
w-j-l,
Grundschulung ;-)) zum Thema: Prüfung eines Wahlvorschlags
Eine eingereichte Liste darf aus Beweisgründen nicht zurück gegeben werden! Darum meine obige Antwort.
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.03.2006 um 20:53 Uhr von Dandelion
Äh, ach so, die einreichende Person ist bekannt? Na dann würde ich halt mal mit dieser Person reden.
Und, Fayence, wer ist denn auf einer leeren Liste der 1. Kandidat??????
Erstellt am 19.03.2006 um 21:00 Uhr von w-j-l
Danke für die Grundschulung.
Dann mach ich eben eine/einige Kopie/n davon, gebe die Kopien zurück, auf denen denen dann Stützunterschriften eingeholt werden können. Das würde ich dann "zweckmäßige Rechtsberatung" nennen. Die unterstützten Kopien erfüllen ja dann die Anforderungen an eine Liste, und die Zustimmung der Kandidaten liegt schon vor. Die Kopien stimmen mit der erst-eingereichten Liste überein.
Wenn das Ganze ohne Anfechtungsrisiko durch eine andere Liste durchgeht, dann hielte ich es für legitim.
Erstellt am 19.03.2006 um 21:10 Uhr von Fayence
@ Dandelion
Konfusius hat doch wohl nur von fehlenden Stützunterschriften und nicht von einer leeren Liste geschrieben? Für ein leeres Blatt Papier, wird ja wohl kaum jemand eine Anfrage in diesem Forum starten, oder liege ich jetzt daneben??
@w-j-l
Grundschulung Teil 2: Wird eine Liste ohne die erforderliche Anzahl Stützunterschriften eingereicht (nicht Streichung nach Einreichung durch Doppelunterschriften) ist unheilbar ungültig. Da brauche ich nichts zurückzugeben. Es ging nur um die Information, an wen.
Erstellt am 19.03.2006 um 21:29 Uhr von w-j-l
Gut, in diesem Sinne muss ich dann also den Einreicher informieren, dass er alle Kandidatenunterschriften neu einholt, und nach erneuter Erstellung der identischen Liste die Stützunterschriften sammelt.
Warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht.
Erstellt am 19.03.2006 um 21:39 Uhr von Dandelion
@ Fayence: Habe ich möglicherweise nicht alles verstanden? Ein Listenvertreter wurde nicht benannt? Mag sein, vielleicht bin ich bereits verwirrt...
Ich ging in der Tat von einem leeren Blatt aus.
Gute Nacht für heute!
Dandelion
Erstellt am 20.03.2006 um 07:50 Uhr von Fayence
Hallo Dandelion,
vielleicht bist Du davon ausgegangen, dass ein Listenvertreter benannt sein muss. Dem ist allerdings nicht so.
In diesem Fall wäre der Listenvertreter der 1. Leister einer Stützunterschrift. Häufig gehen Wahlbewerber jedoch davon aus, dass ihre Erklärung zur Kandidatur auch automatisch als Stützunterschrift gewertet wird, auch dem ist nicht so.
Darum meine Empfehlung, den ersten Kandidaten ersatzweise zu benachrichtigen! Jetzt verstanden? ;-)
Gruß
Fayence