Muß SchwbV Mandat niederlegen wenn dieser BR Mitglied wird?
Hallo zusammen, Für den neuen BR möchte auch der SchwbV kanidieren. Aus dem alten BR heisst es der SchwbV muss dazu sein Mandat aufgeben. Ist das so? Und wo sind die gesetzlichen Grundlagen festgehalten. Gesetz? Paragraph? Danke für die schnelle Hilfe JORE
Community-Antworten (6)
18.03.2006 um 18:06 Uhr
Dann frage doch Deinen BR mal, wo im Kapitel 5 des SGB IX oder wo im BetrVG diese Forderung nach Trennung der Ämter stehen soll.
18.03.2006 um 18:42 Uhr
SGBIX und BetrVG sind bekannt. BR ist dennoch der Meinung dies wäre Voraussetzung. Und nun?
18.03.2006 um 19:29 Uhr
Und schon wieder bin ich irritiert, mit welcher Vehemenz/Penetranz einige "Rädelsführer/Meinungsmacher" es immer wieder schaffen, dumme Ansinnen als "Quasi-Gesetz" zu verkaufen. Ist es nur dreist?
Lass Dich nicht plätten, "JORE"!
18.03.2006 um 21:54 Uhr
Das habe ich bisher nur bei der AVGlei als Ergebnis des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes gesehen, wo die Autoren dieser Ausführungsvereinbarung zur Gleichstellung vorschreibt, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht gleichzeitig im Betriebsrat ist.
So etwas gibt es aber hier in diesem Falle nicht!
20.03.2006 um 14:14 Uhr
Ich Bin SCHWV und BR seit 2 Amstzeit, Es ist Gut So........
20.03.2006 um 15:12 Uhr
Hallo
Der "JAVler" kann kandidieren und sogar als Ersatzkandidat weiterhin JAVler bleiben. Erst wenn er BR-Mitglied wird, muss er sich entscheiden welches Amt er besetzen will. Ich such noch wo ich's letzt Woche gelesen habe.
Im Zweifelsfalle (der liegt hier offensichtlich nicht vor) kann in der entsprechenden Situation immernoch entschieden werden. Aber es gibt wohl auch noch ausserhalb unserer Firma "Herrenmenschen"!?
61 Jahre nach Kriegsende......
AO
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