Erstellt am 18.03.2006 um 17:06 Uhr von w-j-l
Dann frage doch Deinen BR mal, wo im Kapitel 5 des SGB IX oder wo im BetrVG diese Forderung nach Trennung der Ämter stehen soll.
Erstellt am 18.03.2006 um 17:42 Uhr von JORE
SGBIX und BetrVG sind bekannt. BR ist dennoch der Meinung dies wäre Voraussetzung.
Und nun?
Erstellt am 18.03.2006 um 18:29 Uhr von Kölner
Und schon wieder bin ich irritiert, mit welcher Vehemenz/Penetranz einige "Rädelsführer/Meinungsmacher" es immer wieder schaffen, dumme Ansinnen als "Quasi-Gesetz" zu verkaufen.
Ist es nur dreist?
Lass Dich nicht plätten, "JORE"!
Erstellt am 18.03.2006 um 20:54 Uhr von w-j-l
Das habe ich bisher nur bei der AVGlei als Ergebnis des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes gesehen, wo die Autoren dieser Ausführungsvereinbarung zur Gleichstellung vorschreibt, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht gleichzeitig im Betriebsrat ist.
So etwas gibt es aber hier in diesem Falle nicht!
Erstellt am 20.03.2006 um 13:14 Uhr von willi
Ich Bin SCHWV und BR seit 2 Amstzeit,
Es ist Gut So........
Erstellt am 20.03.2006 um 14:12 Uhr von AO
Hallo
Der "JAVler" kann kandidieren und sogar als Ersatzkandidat weiterhin JAVler bleiben.
Erst wenn er BR-Mitglied wird, muss er sich entscheiden welches Amt er besetzen will. Ich such noch wo ich's letzt Woche gelesen habe.
Im Zweifelsfalle (der liegt hier offensichtlich nicht vor) kann in der entsprechenden Situation immernoch entschieden werden.
Aber es gibt wohl auch noch ausserhalb unserer Firma "Herrenmenschen"!?
61 Jahre nach Kriegsende......
AO